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Anspruch auf Betriebshilfe bei akuter Pflegesituation

Erleichterungen für bäuerliche Familien sieht der Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Erleichterungen für bäuerliche Familien sieht der Regierungsentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. So soll der Anspruch auf Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer auf eine bis zu zehntägige Auszeit ausgeweitet werden, um eine akut auftretende Pflegesituation in der Familie bewältigen zu können.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Neuregelung. „Für die landwirtschaftlichen Familien ist es von großer Bedeutung, dass sie auch unter diesen Schutz gestellt werden", erklärte der CSU-Politiker in Berlin. Die Betriebshilfe sei in landwirtschaftlichen Betrieben anstelle einer Lohnersatzleistung unerlässlich. So könne der Ausfall einer Arbeitskraft kompensiert und das Unternehmen weitergeführt werden. Das Gesetz werde es auch den bäuerlichen Familien erleichtern, familiäre Pflege und berufliche Verpflichtungen besser aufeinander abzustimmen.


Die Betriebshilfe wird in der Regel von der landwirtschaftlichen Krankenkasse organisiert. Für Beschäftigte außerhalb der Landwirtschaft soll die Auszeit über eine Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld, ermöglicht werden.


Nach Regierungsangaben sind derzeit in Deutschland rund 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden rund 1,2 Millionen ausschließlich durch Angehörige unterstützt. Schmidt geht davon aus, dass künftig immer mehr Frauen und Männer vor der Aufgabe stehen, sich innerhalb der Familie aktiv in die Pflege einzubringen. Durch die nun beschlossene Leistungsausweitung werde insbesondere auch das Engagement der pflegenden Angehörigen anerkannt.

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