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Anstieg der Berufsgenossenschaftsbeiträge teilweise hausgemacht

Zumindest teilweise hausgemacht sind die in Einzelfällen drastischen Steigerungen der Berufsgenossenschaftsbeiträge, die den Betrieben in diesen Tagen per Bescheid mitgeteilt werden. Das ergibt eine Analyse der vorliegenden Zahlen der ehemaligen regionalen Träger.

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Zumindest teilweise hausgemacht sind die in Einzelfällen drastischen Steigerungen der Berufsgenossenschaftsbeiträge, die den Betrieben in diesen Tagen per Bescheid mitgeteilt werden. Das ergibt eine Analyse der vorliegenden Zahlen der ehemaligen regionalen Träger.


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An der Spitze rangieren demnach die Unternehmen im Bereich der bisherigen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) Mittel- und Ostdeutschland (MOD), die teilweise Beitragserhöhungen in einer Größenordnung von mehr als 50 % gegenüber dem Vorjahr hinnehmen müssen.


Die wesentliche Ursache für den Anstieg der weitgehend von den Betrieben aufzubringenden Umlage ist deren Absenkung im Jahr zuvor. Wie aus den Zahlen der LBG MOD hervorgeht, lag die Umlage 2011 bei rund 102 Mio Euro, die in diesem Jahr zu finanzierende Umlage 2012 beträgt hingegen annähernd 153 Mio Euro. Die vergleichsweise niedrige Umlage 2011 konnte erreicht werden durch den massiven Einsatz von Betriebsmitteln, über die die LBG MOD damals noch in erheblichem Umfang verfügte, die nunmehr jedoch größtenteils aufgebraucht sind.


Bundesweiter Beitragsmaßstab erstmals 2014


Mit der Neuorganisation und der Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durften Betriebsmittel zur Senkung der Umlage 2012 nicht mehr eingesetzt werden. Dies würde die Liquidität des Bundesträgers zu Jahresbeginn 2014 gefährden, lautet die Begründung.


Anfang kommenden Jahres fällt die Finanzierung der Umlage erstmals in die Zuständigkeit der SVLFG. Bekanntlich werden die Berufsgenossenschaftsbeiträge in diesem Jahr zum letzten Mal regional festgesetzt. Ein bundesweiter Beitragsmaßstab kommt erst im Kalenderjahr 2014 zum Tragen. Die Beschlüsse dazu sollen von der Vertreterversammlung Ende März gefasst werden. Die Reduzierung der Bundesmittel ist zumindest im Fall der LBG MOD nur von untergeordneter Bedeutung für die Beitragshöhe. Keine Rolle spielt zudem die Schaffung des Bundesträgers. (AgE)

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