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Anteilserwerb weitgehend von der Grunderwerbsteuer befreit

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Anteilserwerb von landwirtschaftlichen Unternehmen und dessen steuerliche Auswirkungen vor. In seiner Antwort auf eine Frage von Friedrich Ostendorff verwies Finanz-Staatssekretär Dr. Michael Meister auf die Zuständigkeit der Länder für die Grunderwerbsteuer.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Anteilserwerb von landwirtschaftlichen Unternehmen und dessen steuerliche Auswirkungen vor. In seiner Antwort auf eine schriftliche Frage von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff verwies Finanz-Staatssekretär Dr. Michael Meister auf die Zuständigkeit der Länder für die Grunderwerbsteuer.


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Meister sprach sich dabei gegen eine Absenkung der derzeit geltenden Schwelle von 95 % aus. Danach fällt beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von landwirtschaftlichen Unternehmen erst dann Grunderwerbsteuer an, wenn mindestens 95 % der Anteile übernommen werden. Diese Grenze sei aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht erforderlich, da nur die Übertragung von wenigstens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft mit dem Erwerb eines Grundstücks gleichgestellt werden könne, so Meister.


Eine Absage erteilte der Staatssekretär zudem der Forderung nach Abschaffung der Doppelbesteuerung in Vorkaufsfällen nach dem Reichssiedlungsgesetz. Zur Begründung führt Meister das grundsätzliche Interesse der obersten Finanzbehörden der Länder an, die Zahl der Steuerbefreiungstatbestände zu begrenzen.


Forderung nach Genehmigungspflicht für Anteilserwerb


Ostendorff nannte es einen Skandal, dass Anteilsverkäufe an landwirtschaftlichen Unternehmen nach wie vor weder erfasst noch wirklich reguliert würden. Diese Gesetzeslücke öffne Kapitalinvestoren Tür und Tor und ermögliche „den Ausverkauf unserer Landwirtschaft“, warnte der Grünen-Politiker.


Kritik übte Ostendorff an der 95-%-Schwelle für die Besteuerung des Anteilserwerbs. Wer privat ein Hektar Land für 20 000 Euro kaufe, zahle 700 Euro bis 1 300 Euro Grunderwerbsteuer. Dagegen zahle ein Kapitalinvestor beim Kauf eines landwirtschaftlichen Unternehmen mit 600 ha keinerlei Grunderwerbsteuer, solange er weniger als 95 % der Anteile erwerbe. Auf diese Weise gingen dem Staat bei gleichem Preis Steuereinnahmen in Höhe von 420 000 Euro bis 780 000 Euro verloren, rechnete der Abgeordnete vor und forderte eine Absenkung der 95-%-Schwelle.


Dringend benötigt würden Informationen über die „Share Deals“ und deren steuerlichen Auswirkungen. Dies sei die Voraussetzung, um „Landgrabbing“ einen Riegel vorzuschieben, so Ostendorff. Die gesetzlichen Grundlagen müssten deshalb dringend angepasst werden, so dass Anteilserwerbe erfasst und reguliert werden könnten. Notwendig seien darüber hinaus die Einführung einer Genehmigungspflicht auch für den Anteilserwerb an landwirtschaftlichen Unternehmen und die Einführung von strukturpolitischen Kriterien für die Genehmigung von Bodenverkäufen.

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