Antibiotika: Auffällige Betriebe bekommen unangenehmen Besuch

[09.02.2012]

Hähnchen
Zur Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes in der Tierhaltung will das Bundesagrarministerium die Befugnisse der zuständigen Überwachungsbehörden in den Ländern weiter ausbauen und die Betriebe, die übermäßig viele Antibiotika einsetzen, stärker überwachen. Wie das Ministerium gestern mitteilte, sollen die zuständigen Behörden dazu auffällige Betriebe zur Vorlage und zur Umsetzung eines individuellen Minimierungskonzeptes verpflichten. Zur Begründung dieses Schrittes heißt es, auf solchen Höfen lägen häufig grundlegende Hygiene-Probleme oder Managementfehler vor, die so gezielt angegangen und abgestellt werden könnten.

"Wir müssen die Haltungsbedingungen für Nutztiere verbessern, um den Krankheitsdruck und die Ansteckungsrisiken für die Tiere zu verringern", erklärte Agrarministerin Ilse Aigner dazu. Die CSU-Politikerin unterstützt damit auch eine Initiative des Landes Niedersachsen, das einen Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung vorgelegt hat. "Es muss unser gemeinsames Ziel sein, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken", betonte Aigner. Dafür sei es erforderlich, auffällige Betriebe engmaschiger zu kontrollieren, um Medikamenten-Missbrauch zu verhindern. Aigner bekräftigte, dass der Einsatz von Antibiotika zur Wachstumsförderung ebenso verboten sei wie der präventive Einsatz.

Um die Grundlagen für das Auslösen und die Umsetzung betriebsindividueller Minimierungskonzepte zu schaffen, will das Landwirtschaftsministerium in Kürze die Länder an einen Tisch holen. Damit Auffälligkeiten bei der Anwendung von Antibiotika schneller erkannt und Vergleichsmaßstäbe rechtssicher etabliert werden können, müssten die Behörden einen schnellen Zugriff auf die Arzneimittel-Dokumentationen in den Betrieben haben. Wie dieser Zugriff auf die Daten bürokratiearm, effektiv und rechtssicher geschaffen werden kann, sei Gegenstand der geplanten Gespräche mit den Ländern.

Parallel dazu arbeitet das Ministerium weiter an einer umfangreichen Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG), um die rechtlichen Bestimmungen in diesem Jahr weiter zu verschärfen. Damit sollen die Überwachungsbehörden der Bundesländer künftig einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika zu Monitoring-Zwecken erhalten. Die Tierärzte werden zudem verpflichtet, auf Anfrage der Überwachungsbehörden alle Daten zur Abgabe und Anwendung von Antibiotika zusammengefasst zu übermitteln.

Für Antibiotika, die auch in der Humanmedizin besonders bedeutend sind, soll die Möglichkeit zur Umwidmung drastisch eingeschränkt werden. Human-Arzneimittel dürfen demnach künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden. (ad)
 

Leserkommentare

1 Kommentar(e)
  • Jetzt wird alles gut.....Amen

    [09.02.2012]

    von simson09

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