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Anträge auf Betriebsprämie bis zum 15. Mai 2014 stellen!

Wie jedes Jahr werden Mitte März die Antragsunterlagen für die Direktzahlungen verschickt, die bis zum 15. Mai einzureichen sind. Mit dem Jahr 2014 beginnt nun die Agrarreform für die Periode 2014 bis 2020. Das Jahr 2014 ist ein Übergangsjahr unter dem Motto "Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel".

Lesezeit: 3 Minuten

Wie jedes Jahr werden Mitte März die Antragsunterlagen für die Direktzahlungen verschickt, die bis zum 15. Mai einzureichen sind. Mit dem Jahr 2014 beginnt nun die Agrarreform für die Periode 2014 bis 2020. Das Jahr 2014 ist ein Übergangsjahr unter dem Motto "Bestehende Regeln, neue Haushaltsmittel", teilt dazu die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Aufgrund der seit dem 18.11.2010 andauernden Diskussion der neuen GAP mit Öffentlichkeitsbeteiligung, wird diese erst 2015 vollständig, das heißt mit Greening umgesetzt.


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Die "alten" Zahlungsansprüche werden dabei 2014 weiter genutzt. Eine Neuzuteilung der Zahlungsansprüche erfolgt erst zum 1.1.2015. Bei Kauf oder Pacht von Zahlungsansprüchen ist dies zu berücksichtigen. Die Prämienhöhe wird in Niedersachsen ca. 325 € je ha betragen. Hinzu kommen bereits ab 2014 die Umverteilungsprämie in Höhe von 50 €/ha für die ersten 30 Hektar und 30 €/ha die nächsten 16 Hektar. Das heißt, es ergibt sich eine höhere Förderung je Hektar für kleinere Betriebe.


Die Landwirte haben laut der Kammer jetzt die Möglichkeit, die voraussichtliche Prämienhöhe ab 2014 bis 2020 mit dem Prämienrechner der LWK Niedersachsen zu ermitteln.


Basisprämie sinkt bis 2020 auf 175 Euro


Die Basisprämie wird sich von 325 € je ha in 2014 auf 175 € je ha in 2020 verringern und es werden neue Zahlungsansprüche zugeteilt, informiert die Kammer weiter. Die Prämie geht an die Bewirtschafter, die aktive Landwirte sind. Nichtlandwirte werden in einer sogenannten Negativliste aufgeführt. Das sind zum Beispiel Flughäfen oder Wasserwerke.


Die Anpassung der Prämie auf ein bundeseinheitliches Niveau erfolgt in 3 Schritten in 2017, 2018 und 2019. Mit der bundeseinheitlichen Anpassung gehört Niedersachsen zu den größeren Verlierern im Rahmen der Agrarreform. Neben der bereits in 2014 einsetzenden Förderung der ersten 46 Hektar (Umverteilungsprämie) gibt es ab 2015 einen weiteren Zuschlag für Junglandwirte: Betriebsleiter in einem Alter bis zu 40 Jahre erhalten außerdem für bis zu 5 Jahre nach der Hofübergabe eine zusätzliche Junglandwirteförderung in Höhe von 44 € je ha für maximal 90 ha LF.


Zur Basisprämie gibt es außerdem eine bereits ab 2015 bundeseinheitliche Greening-Prämie in Höhe von 87 € je ha. Beim Greening gelten 3 Auflagen:

  1. ein Grünlandumbruchverbot (Referenzjahr 2012)
  2. die Anbaudiversifizierung (zwei Hauptkulturen ab 10 ha und 3 Hauptkulturen ab 30 ha Ackerland. Die Hauptkultur darf nicht mehr als 75 % und die beiden größten Kulturen nicht mehr als 95 % des Ackerlandes einnehmen).
  3. das Vorhalten ökologischer Vorrangfläche in Höhe von 5 % der Ackerfläche für Betriebe, die größer sind als 15 ha. Ökologische Vorrangflächen können Stilllegungen, Zwischenfrüchte, Randsteifen oder Landschaftselemente sein. Diese Flächen sollen mit unterschiedlichen Anrechnungsfaktoren gewichtet werden.

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