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Antrag auf Verbot des Brandzeichens bei Pferden

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beim Bundesrat beantragt, dass der Bundestag über ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden abstimmen soll. In der Begründung heißt es, mittlerweile stünden für die Kennzeichnung von Equiden implantierbare Transponder zur Verfügung.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat beim Bundesrat beantragt, dass der Bundestag über ein Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden abstimmen soll. In der Begründung heißt es, mittlerweile stünden für die Kennzeichnung von Equiden implantierbare Transponder zur Verfügung. Darüber hinaus sei die kennzeichnung mittels eines Chips für ab Juli 2009 geborene Pferde ohnehin grundsätzlich vorgeschrieben. Es bestehe daher kein bedarf mehr für den teils mit erheblichen Schmerzen verbundenen Schenkelbrand, zitiert das Deutsche Tierärzteblatt aus dem Antrag.


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Auch der Deutsche Tierschutzbund hat laut AgE daraufhin ein Verbot gefordert. Die Prozedur, bei der die Tiere eine Verbrennung dritten Grades und damit eine irreversible Zerstörung der Oberhaut erlitten, sei mittlerweile unnötig. Das Brandzeichen stelle heute nur ein Markenzeichen für das jeweilige Zuchtgebiet dar und diene in erster Linie als "Werbezweck für den jeweiligen Zuchtverband", betonte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel. Dabei gehe es nicht um eine unverwechselbare Kennzeichnung. Fohlen "aus traditionellen Gründen und wegen züchterischer Eitelkeiten immer noch mit Brandzeichen zu quälen", müsse daher ein Ende haben, betonte Apel und verwies auf die Regelung in Dänemark, wo der Schenkelbrand seit dem vergangenen März gesetzlich verboten ist.

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