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Antragsfrist zur Agrardieselvergütung endet am 30. September 2016

Die Abgabefrist für die Jahresanträge zur Agrardieselvergütung eines Kalenderjahres endet am 30. September des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem der Diesel verwendet worden ist. Der Vergütungsantrag für das Jahr 2015 muss aber spätestens am 30. September 2016 eingegangen sein!

Lesezeit: 1 Minuten

Die Abgabefrist für die Agrardieselrückvergütung für das Jahr 2015 endet am 30. September. Den Vergütungsantrag müssen Sie daher spätestens am 30. September 2016 bei Ihrem Hauptzollamt abgeben. Welches Amt für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier: Hauptzollämter.


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Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist. Anträge, die erst nach dem 30. September eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Vergütung kann dann nicht mehr erfolgen. Es wird keine Verlängerung der Agrardieselfrist gewährt.


Die aktuellen Anträge auf Mineralölsteuervergütung können bei der jeweiligen Kreisgeschäftsstelle des Verbandes angefordert oder über die Homepage des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau unter dem Mitglieder-Login und „Formulare und Anträge“ heruntergeladen werden.


Sie können Ihren Antrag auch online einreichen. Mehr dazu finden Sie in der top agrar-Ausgabe 9/2016 auf der Seite 30 und 31.

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