Mit Blick auf den nächsten Termin der Milchquotenbörse am 2. April 2012 hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz darauf verwiesen, dass Anträge zum Kauf oder Verkauf bis spätestens am Donnerstag, den 1. März 2012, einzureichen sind. Dieser Termin sei eine Ausschlussfrist; später eingehende Anträge würden nicht mehr angenommen.
Die Anträge müssten wie gewohnt bei ihrer Übertragungsstelle eingereicht werden. Neben dem eigentlichen Antrag müsse ein Nachfrager noch eine Bürgschaft einreichen, erklärte die Kammer. Ein Anbieter benötige zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung der Molkerei und eine Bescheinigung der jeweiligen Kreisverwaltung, im Saarland der Landwirtschaftskammer. (AgE)