[10.02.2012]
Die Anträge müssten wie gewohnt bei ihrer Übertragungsstelle eingereicht werden. Neben dem eigentlichen Antrag müsse ein Nachfrager noch eine Bürgschaft einreichen, erklärte die Kammer. Ein Anbieter benötige zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung der Molkerei und eine Bescheinigung der jeweiligen Kreisverwaltung, im Saarland der Landwirtschaftskammer. (AgE)
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