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Arzneimittelgesetz: SPD will Hygiene- und Gesundheitsmanagement

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der Anhörung zum neuen Arzneimittelgesetz am Mittwoch im Ernährungsausschuss für eine effiziente Antibiotika-Minimierungsstrategie ausgesprochen. Im Rahmen dieses Programms müssten alle Rahmenbedingungen der Intensivtierhaltung auf den Prüfstand, forderte Wilhelm Priesmeier.

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Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der Anhörung zum neuen Arzneimittelgesetzam Mittwoch im Ernährungsausschuss für eine effiziente Antibiotika-Minimierungsstrategie ausgesprochen. Im Rahmen dieses Programms müssten alle Rahmenbedingungen der Intensivtierhaltung auf den Prüfstand, forderte Wilhelm Priesmeier.

 

Er warf der Bundesregierung vor, nicht auf die notwendige Transparenz beim Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu bestehen. „Es fehlen eindeutige und klar definierte Minimierungsziele, an denen sich Landwirte und Tierärzte orientieren müssen“, so der Sozialdemokrat.

 

Im Mittelpunkt einer wirkungsvollen Antibiotika-Minimierungsstrategie muss laut SPD-Meinung das Hygiene- und Gesundheitsmanagement der tierhaltenden Betriebe stehen. „Investitionen in Hygienemaßnahmen und tiergerechte Haltungssysteme erfordern eine gesicherte rechtliche Grundlage. Wir erwarten von der Bundesregierung die Vorlage eines Tierhygienegesetzes und die Formulierung von Mindeststandards in der Tierhaltung durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.“ Dazu nennt Priesmeier einige Details:

  • Alle  landwirtschaftlichen Nutztiere einschließlich Aquakulturen müssen in einer Antibiotika-Minimierungsstrategie erfasst werden.
  • Alle Antibiotika-Anwendungen müssen von den Tierärzten umgehend in eine bundesweit einheitliche Datenbank eingegeben werden.
  • Tierhaltungsparameter sind weiter zu entwickeln und in die Datenbank aufzunehmen.
  • Die Durchgriffsrechte der lokalen Überwachungsbehörden müssen so ausgestaltet werden, dass nach der Feststellung von Managementfehlern die Betriebsführung tatsächlich verändert wird.
  • Die Beratungsleistung der Tierärzte ist besser zu vergüten und die Bestandsbetreuung mit festgelegten Besuchsfrequenzen ist gesetzlich zu regeln.
  • Die Antibiotika-Leitlinien der Bundestierärztekammer sind rechtsverbindlich zu machen.
  • Die Forschungsförderung muss stärker auf tiergerechte Haltungsformen, Tierschutz und Züchtung ausgerichtet werden. (ad)
Weitere Stimmen von der Anhörung:

Grüne: "Masterplan für Antibiotikareduzierung fehlt (29.11.2012)

Novelle des Arzneimittelgesetzes soll Antibiotikaeinsatz eindämmen (28.11.2012)

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