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Auch DRV wettert gegen geplante niedersächsische Gebührenordnung

Nach Landwirtschaft und privatem Landhandel hat jetzt auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) seine klare Ablehnung gegenüber dem Verordnungsentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung deutlich gemacht.

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Nach Landwirtschaft und privatem Landhandel hat jetzt auch der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) seine klare Ablehnung gegenüber dem Verordnungsentwurf der niedersächsischen Landesregierung zur Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung deutlich gemacht.


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Mit Nachdruck lehne er den geplanten Systemwechsel hin zur Finanzierung amtlicher Kontrollen durch die Unternehmen der Lebens- und Futtermittelwirtschaft ab, erklärte der Raiffeisenverband letzte Woche in Berlin. „Die Durchführung amtlicher Routinekontrollen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Diese muss auch zukünftig aus Steuergeldern finanziert werden“, forderte DRV-Präsident Manfred Nüssel.


Die amtlichen Kontrollen vollzögen sich grundsätzlich als Kontrolle der Kontrolle, also als Überprüfung der von den Unternehmen installierten Qualitätssicherungssysteme. Zusätzliche Kosten der Wirtschaft für amtliche Kontrollen würden diesem Prinzip widersprechen; sie stellten eine unzulässige Doppelbelastung dar. Diese einseitige Erhebung von Gebühren habe darüber hinaus Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der in Niedersachsen ansässigen Unternehmen im nationalen und EU-Wettbewerb zur Folge, warnte der DRV.


Er wies auch darauf hin, dass auf EU-Ebene derzeit Beratungen zur Änderung der Verordnung 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts liefen. Es sei unabdingbar, zunächst das Ergebnis dieser Beratungen sowie die mögliche nationale Umsetzung in Deutschland abzuwarten. Dann stehe ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen zur Verfügung, so der Raiffeisenverband.


Vorschnelle Alleingänge einzelner Bundesländer schadeten dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Insgesamt besteht laut DRV der Eindruck, dass der Verordnungsentwurf der Regierung in Hannover vorrangig der Finanzierung hoheitlicher Aufgaben dient und nicht der Optimierung der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Die Erwartung der Unternehmen, zeitnah und umfassend über die Ergebnisse amtlicher Kontrollen informiert zu werden, sei bislang gar nicht thematisiert worden.


Amtliche Analysen seien aber nur dann sinnvoll und hilfreich, wenn die Ergebnisse zeitnah in die Risikobewertung der Unternehmen einflössen. Nur so würden Transparenz und Sicherheit in der Futter- und Lebensmittelkette wirksam ausgebaut.


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