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Auch Schleswig-Holstein verzichtet auf Schulobstprogramm

Das EU-Schulobstprogramm wird in Schleswig-Holstein nicht umgesetzt. Das hat das Schleswig-Holsteinische Agrarministerium am Sonntag mitgeteilt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das EU-Schulobstprogramm wird in Schleswig-Holstein nicht umgesetzt. Das hat das Schleswig-Holsteinische Agrarministerium am Sonntag mitgeteilt. Die umfassende Prüfung der EU-Verordnung habe ergeben, dass die Durchführung des Programms mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungs-, Personal- und Kontrollaufwand verknüpft sei, der in keinem angemessenen Verhältnis zum Mitteleinsatz stünde. Neben den zuständigen Dienststellen des Landes wären insbesondere die Schulen und die Schulträger mit umfangreichen bürokratischen Verpflichtungen belastet worden. So hätte beispielsweise ein Nachweis geführt werden müssen, dass nicht auch Lehrkräfte in den Genuss des Obst- und Gemüseangebotes gelangen. Weiterhin sei es aufgrund der EU-Vorschriften nicht zulässig, Obst- oder Gemüseportionen in bereits angebotene Schulverpflegung, z.B. in Form eines Nachtisches, zu integrieren. Dazu hätte es einer zusätzlichen Begründung des dadurch erzielten Mehrwertes bzw. Zusatznutzens bedurft. Dies seien nur zwei Beispiele von vielen, die den hohen bürokratischen Aufwand verdeutlichen, zu dem das EU-Schulobstprogramm verpflichte. Hinzu käme, dass die Auszahlung der EU-Mittel eine vorherige Zulassung der jeweiligen Antragsteller voraussetze und bei dem eigentlichen Antrags-, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren zahlreiche Einzelvorschriften zu beachten seien, die zudem noch in zusätzlichen Richtlinien und Verordnungen hätten geregelt werden müssen.


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