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Ausgleichsflächen: Grüne gegen Verwässerung der Eingriffsregelung

Gegen eine Verwässerung der Eingriffsregelung, die in Schleswig-Holstein eine Ausweisung von Kompensationsflächen bei der Versiegelung von Land durch Straßen- und Siedlungsbau vorsieht, hat sich Marlies Fritzen von der Grünen-Fraktion im Landtag ausgesprochen.

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Gegen eine Verwässerung der Eingriffsregelung, die in Schleswig-Holstein eine Ausweisung von Kompensationsflächen bei der Versiegelung von Land durch Straßen- und Siedlungsbau vorsieht, hat sich Marlies Fritzen von der Grünen-Fraktion im Landtag ausgesprochen. Die Eingriffsregelung sei neben der Ausweisung von Schutzgebieten das wichtigste Instrument des Naturschutzes, das den anhaltenden Verbrauch von Landschaft kompensiere und die fortgesetzte Zerstörung der Natur begrenze, erklärte Fritzen. Gleichzeitig trage die Kompensationsregelung dazu bei, den Flächenverbrauch einzudämmen. Durch die Verpflichtung zum Ausgleich werde ein Anreiz geschaffen, mit der Ressource Fläche sparsam umzugehen. Hier gelte die Devise „Vermeidung vor Ausgleich“.


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In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage machte die schwarz-gelbe Landesregierung deutlich, dass die Wirkung der Kompensationsflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Umsetzung des Klimaschutzes sehr positiv zu beurteilen seien, da von ihnen allgemein erhebliche positive Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild ausgingen. Dies gelte gleichermaßen für landwirtschaftlich und nichtlandwirtschaftlich genutzte Kompensationsflächen.


Die Ausgleichsflächen glichen wegen ihrer positiven Wirkungen auf den gesamten Naturhaushalt auch Auswirkungen der Landwirtschaft aus. Dazu zählten vor allem die positiven Wirkungen auf den Wasserhaushalt - insbesondere auf die Grundwasserqualität - durch eine Reduzierung des Nitrat-Auswaschungspotentials. Des Weiteren minderten die Kompensationsflächen durch ihre vorhandene Vegetationsdecke die Auswirkungen der Winderosion. Bezogen auf den Artenschutz seien sie außerdem wertvolle Brut-, Nahrungs- und Rückzugsgebiete für bedrohte Arten und leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung deren Erhaltungszustands.


Ende 2010 wurden nach Angaben der Landesregierung rund 15 750 ha Kompensationsflächen in Schleswig-Holstein landwirtschaftlich genutzt, vornehmlich als extensives Grünland; das entsprach einem Anteil von 63 % am gesamten Ausgleichsareal. (AgE)

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