Ausnahme für Antibiotikaeinsatz bei Geflügel soll fallen

[07.07.2011]

Geflügelmast
Können Geflügelhalter wahllos Antibiotika einsetzen? Diese Frage haben sich jetzt die Landwirtschaftsminister aus NRW und Niedersachsen, Johannes Remmel (Grüne) und Gert Lindemann (CDU) gestellt. Wie der NDR berichtet, halten sie die Kontrollen für unzureichend. Besonders kritisch sei, dass für den Einsatz von Medikamenten bei Geflügel keine nach Regionen aufgeschlüsselten Daten erhoben werden.

Hintergrund ist, dass das Bundesagrarministerium (BMELV) den Geflügelhaltern aus Datenschutzgründen eine Ausnahme von dieser Pflicht erlaubt. Zur Begründung heißt es: Es gebe nur wenige auf Geflügel spezialisierte Tierärzte. So wären Mäster und Praxen leicht zu identifizieren. Das sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar.
 
Für Minister Remmel steht hingegen fest, dass es damit unter dem Deckmantel des Datenschutzes möglich geworden ist, den Antibiotikaeinsatz zu verschleiern. Dagegen plane er nun eine Bundesratsinitiative, bei der auch sein norddeutscher Kollege Lindemann mit im Boot wäre. "Gerade mit Blick auf das gestiegene Vorkommen von multiresistenten Keimen ist es sinnvoll, umfangreich Daten über die Antibiotika-Vergabe zu sammeln und auszuwerten", meint Lindemann. Niedersachsen und NRW sammeln inzwischen eigene Daten von Tierärzten und Mästern, um den Medikamenteneinsatz zu überprüfen. Wie beide Ministerien mitteilen, sei der Einsatz von Antibiotika in der Geflügelhaltung wieder gestiegen.


Unterstützung erhalten die Minister von der bayerischen Landestierärztekammer. Sie rief das BMELV auf, die Sonderregelung für die Geflügelindustrie zu streichen und die Medikamentendokumentation zu einem wirksamen Überwachungsinstrument zu machen.
 
Die Grünen wollen unterdessen heute parallel einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundestag einbringen. Die Arzneimittelverordnung (DIMDI) sollte so geändert werden, dass den obersten Landesbehörden ausnahmslos alle Daten, aufgeschlüsselt nach den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl der Anschrift des jeweiligen Tierarztes, zum Abruf bereitgestellt werden. Sonderregelungen sollten entfallen. Agrarsprecher Friedrich Ostendorff vermutet Lobbyinteressen hinter der Ausnahme für Geflügel: "Ich bin lange im Geschäft und ich weiß, warum auf einmal in so einer Verordnung alle Tierarten erfasst sind bis auf Geflügel. Da weiß ich sofort, hier haben Lobbyinteressen gewirkt." (ad)

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