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Ausnahme zur Nutzung von Brachflächen gefordert

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit fällt der Grünlandaufwuchs in weiten Teilen Deutschlands extrem gering aus, so dass das Futterangebot für die Nutztiere knapp wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat deshalb eine Ausnahmeregelung für die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit fällt der Grünlandaufwuchs in weiten Teilen Deutschlands extrem gering aus, so dass das Futterangebot für die Nutztiere knapp wird. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat deshalb eine Ausnahmeregelung für die Nutzung des Aufwuchses von ökologischen Vorrangflächen gefordert.


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Dabei handelt es sich um Flächen, die im Rahmen des Greenings der EU-Agrarförderung aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen worden sind.

 

Der DBV fordert Bund und Länder auf, einen Antrag im Bundesrat am 10. Juli 2015 zu unterstützen, nach dem die Landwirte ausnahmsweise den Aufwuchs auf brachliegenden Greening-Flächen durch Schnittnutzung oder Beweidung nutzen können. Die Bundesländer könnten dann die Trockengebiete identifizieren, in denen die Nutzung ausnahmsweise möglich ist.

 

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken wies in einem Schreiben an das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium darauf hin, dass im Frühjahr in vielen Regionen nur 10 bis 15 Prozent der sonst üblichen Niederschlagsmenge gefallen seien. Die Landwirte hätten deshalb deutlich unterdurchschnittliche Erträge insbesondere beim Grünland geerntet.


Zudem sei die Futterqualität durch hohe Rohfasergehalte und niedrige Energiekonzentrationen erheblich verschlechtert. „Die Futterbaubetriebe suchen derzeit dringend nach kurzfristig umsetzbaren Möglichkeiten, ihre Futtervorräte ausreichend füllen und zusätzliche Flächen durch Beweidung nutzen zu können“, betonte Krüsken. „Eine wesentliche Beeinträchtigung des Natur- und Artenschutzes ist durch die Nutzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu befürchten“, stellte Krüsken fest.

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