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Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat für die diesjährige Getreideernte und Weinlese wieder Ausnahmen vom grundsätzlich geltenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen. Wie der BWV mitteilt, gelten nach der Straßenverkehrsordnung die Ausnahmen für die Getreide- und Rapsernte vom 15.6 bis zum 14.9.

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Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat für die diesjährige Getreideernte und Weinlese wieder Ausnahmen vom grundsätzlich geltenden Sonn- und Feiertagsfahrverbot erlassen.


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Wie der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) mitteilt, gelten nach der Straßenverkehrsordnung die Ausnahmen für die Getreide- und Rapsernte vom 15. Juni bis zum 14. September und für die Weinlese und Maisernte in der Zeit vom 17. August bis zum 16. November. Für die Ölsaatenernte wurde ein Zeitraum vom 10. August bis zum 28. September festgelegt.


Laut BWV haben die Landwirte vor der Ernte dafür Sorge zu tragen, dass sich die Beleuchtungs- und Bremsanlagen sowie die Bereifung ihrer Schlepper, Erntefahrzeuge und Anhänger in einem einwandfreien Zustand befinden.

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