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Ausnahmeregelungen bei neuer Dünge-VO nutzen

„Wird der vom Bundesagrarministerium jetzt veröffentliche Entwurf der Düngeverordnung beschlossen, kommen auf unsere bayerischen Landwirte erneut Bewirtschaftungserschwernisse zu“, erklärt Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

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„Wird der vom Bundesagrarministerium jetzt veröffentliche Entwurf der Düngeverordnung beschlossen, kommen auf unsere bayerischen Landwirte erneut Bewirtschaftungserschwernisse zu“, erklärt Dr. Leopold Herz, agrarpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion.

 

„Gerade die Ausweitung der Sperrfrist auf vier Monate für die Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel und die Einführung einer Obergrenze von 170 kg Stichstoff pro Hektar für alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel sind hier zu nennen.“ Herz begrüßt jedoch, dass anstelle eines totalen Düngeverbots bei 15 % Hangneigung die Mindestabtstände für Stickstoff- und Phosphatdüngung in der Nähe von Oberflächengewässern ausgeweitet wurden. „Nach unserer Ansicht ist dies eine effektive Methode, das Abschwemmen von Nährstoffen in Gewässern zu vermeiden und trotzdem die Bewirtschaftung von ertragreichen Hangflächen zu erhalten“, so der Landwirt.

 

Die bayerische Staatsregierung müsse nun die im Entwurf genannten Länderöffnungsklauseln im Sinne der bayerischen Landwirtschaft nutzen und die Landwirte bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen unterstützen, fordert Herz und mahnt: „Diese neue Verordnung darf nicht zu einer Beschleunigung des Strukturwandels innerhalb der bayerischen Landwirtschaft führen“.


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