Der für Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am Mittwoch dem Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zugestimmt, schärfere Regelungen für Dioxin-Kontrollen in das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzunehmen.
Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal hatte Bundesministerin Aigner Anfang 2011 den "Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgelegt, der im Februar vom Kabinett beschlossen wurde.
Nun liege der Bund ist mit der Umsetzung des Aktionsplans voll im Zeitplan, so Aigner. Jetzt sei es an den Ländern, den neuen Rechtsrahmen mit intensiven Kontrollen auszufüllen und damit einen wichtigen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland zu leisten."
Ein wesentlicher Punkt des Aktionsplans ist die Einrichtung eines Dioxin-Frühwarnsystems in Deutschland. Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer werden nun per Gesetz dazu verpflichtet, alle ihnen vorliegenden Ergebnisse von Dioxinuntersuchungen aus den Eigenkontrollen zu melden. Auch private Labore, die bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln oder Futtermitteln feststellen, müssen diese Ergebnisse künftig an die zuständigen Behörden melden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird diese Dioxin-Messdaten in einer Datenbank sammeln und alle drei Monate auswerten.
Die wesentlichen Punkte des „Aktionsplans Dioxin“:
- Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe
- Trennung der Produktionsströme
- Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle
- Meldepflicht für private Laboratorien
- Verbindlichkeit der Futtermittel-Positivliste
- Studie zur Absicherung des Haftungsrisikos
- Überprüfung des Strafrahmens
- Ausbau des Dioxin-Monitorings/Aufbau eines Frühwarnsystems
- Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
- Transparenz für die Verbraucher
Morgen (26.5.) wird sich der Bundestag mit der Gesetzesänderung befassen und am 17. Juni der Bundesrat.