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Ausufernde Bürokratie beim „Aktiven Landwirt“

Am 11. März hat die EU-Kommission den so genannten Delegierten Rechtsakt zur Umsetzung der EU-Direktzahlungen vorgelegt. Aus Sicht des Bauernverbandes wird dabei aber der politische Kompromiss zur Agrarreform vom Juni 2013 teilweise unterlaufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 11. März hat die EU-Kommission den so genannten Delegierten Rechtsakt zur Umsetzung der EU-Direktzahlungen vorgelegt. Aus Sicht des Bauernverbandes wird dabei aber der politische Kompromiss zur Agrarreform vom Juni 2013 teilweise unterlaufen. Das Präsidium des DBV fordert dementsprechend Nachbesserungen und Klarstellungen bei den Regelungen zum Status des „Aktiven Landwirts“ sowie für Zwischenfrüchte und Eiweißpflanzen im Rahmen des Greenings.



Beim „Aktiven Landwirt“ befürchtet der Verband einen Bürokratie-Wahn, wenn bis zu 100.000 deutsche Landwirte alle außerlandwirtschaftlichen Umsätze im Detail nachweisen müssen. Es mangelt nach Auffassung des DBV an einer praktikablen Ausgestaltung, um überzogene Prüfungen von Landwirten mit jeglichem Immobilienvermögen, mit Pensionspferdehaltung oder mit anderen Einkommensquellen zu verhindern. Zum Nachweis des „Aktiven Landwirts“ sollte vielmehr allein die aktive Landbewirtschaftung maßgeblich bleiben, fordern die Bauern.



Der DBV kritisiert außerdem, dass die EU-Kommission Chancen zur Förderung des Eiweißpflanzenanbaus verspielt. Ein Gewichtungsfaktor von nur 0,3 zur Anrechnung des Anbaus von stickstoffbindenden Pflanzen innerhalb der Ökologischen Vorrangflächen mache den Anbau dieser Kulturen unattraktiv, heißt es. Zusätzlich sei die Regelung, wonach künftig die Mitgliedstaaten Beschränkungen bei Düngung und Pflanzenschutz für Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen erlassen können, für den DBV nicht akzeptabel. Eine solche nationale Option öffne Tür und Tor für neuerliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten.

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