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BDL begrüßt Entschluss zur verbindlichen Junglandwirteförderung

Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) wertet die mit der EU-Agrarreform vereinbarte Sonderzahlung an Junglandwirte als Erfolg. „Mit der verpflichtenden Junglandwirteförderung in der Ersten Säule hat die EU die Weichen auf Zukunft gestellt“, erklärte der BDL-Vorsitzende Matthias Daun vergangene Woche in Berlin.

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Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) wertet die mit der EU-Agrarreform vereinbarte Sonderzahlung an Junglandwirte als Erfolg. „Mit der verpflichtenden Junglandwirteförderung in der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik hat die EU die Weichen auf Zukunft gestellt“, erklärte der BDL-Vorsitzende Matthias Daun vergangene Woche in Berlin.


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Endlich gebe es eine verlässliche finanzielle Unterstützung, die Junglandwirte in Deutschland und ganz Europa gleichermaßen erreiche und ihnen Planungssicherheit gebe. Dafür habe sich der Verband lange eingesetzt. Der BDL-Bundesvorsitzende ist sich sicher, dass die Förderung einen Anreiz für junge Menschen darstellte, die gerne einen landwirtschaftlichen Betrieb leiten würden. Durch eine zusätzliche Prämie in den ersten fünf Jahren können Entscheidungen der jungen Betriebsleiter abgesichert werden.


Abhängig von der Betriebsgröße können über diesen Zeitraum hinweg mehr als 20 000 Euro Förderung in Anspruch genommen werden. Für Junglandwirte sei das eine enorme Hilfe; sie hätten schließlich vorher noch keine finanziellen Rücklagen bilden können.


Daun, der künftig als Vizepräsident des europäischen Junglandwirteverbands (CEJA) auch auf europäischer Ebene Interessenvertretung betreiben wird, sieht noch weitere Vorteile: „Eine verpflichtende Junglandwirteförderung wirkt der Überalterung in der Landwirtschaft entgegen - einen Betrieb zu übernehmen oder neu zu gründen, ist durch den neu geschaffenen Entscheidungsspielraum wieder viel interessanter geworden. Das sorgt auch dafür, dass Arbeitsplätze in den ländlichen Räumen erhalten und neu geschaffen werden.“ Daun wies darauf hin, dass die Förderung jetzt „nicht mehr von dem guten Willen der einzelnen Bundesländer abhängt“. (AgE/ad)


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