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BDL fordert junglandwirte-freundliche Erbschaftsteuer-Regelung

„Wir brauchen eine unbürokratische Erbschaftsregelung, die zur Landwirtschaft passt und Junglandwirten Planungssicherheit gibt“, fordert Nina Sehnke, Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL).

Lesezeit: 2 Minuten

„Wir brauchen eine unbürokratische Erbschaftsregelung, die zur Landwirtschaft passt und Junglandwirten Planungssicherheit gibt“, fordert Nina Sehnke, Vorsitzende des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL).

Der Bundesrat hat die bereits vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer im Juli gestoppt und den Gesetzentwurf zu Nachverhandlungen an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat überwiesen. Wenn der am 8. September berät, wird es hauptsächlich darum gehen, in welchem Umfang Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer verschont bleibt.


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Jungen Menschen, die Verantwortung übernehmen und die Landwirtschaft gestalten wollen, die ihre Betriebe zukunftsfit machen und investieren wollen, dürfen laut Sehnke mit der Erbschaftssteuer keine Steine in den Weg gerollt werden. Es gehöre viel Mut dazu, einen Betrieb in der nächsten Generation weiterzuführen. Vor diesem Hintergrund seien klare und vor allem junglandwirte-freundliche Regeln, die keinen Berg Bürokratie nach sich ziehen, zu begrüßen. Das sichere der Landwirtschaft hier­zulande langfristig die Zukunft, so die BDL-Bundesvorsitzende.


Es sei wichtig für die unternehmerische Freiheit, dass die Betriebsvermögen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe verschont blieben. Das gelte auch für die Nicht-Anrechnung von Saisonarbeitern und Familienmitgliedern. Die BDL-Vorsitzende warnt davor, die Lohnsummenregelung enger zu fassen. „Wir sind auch nur Menschen. Damit wir nicht sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag arbeiten und für den Fall der Fälle bereitstehen müssen, setzen auch Familienunternehmen zunehmend auf Fremdarbeitskräfte - nicht nur in der Erntezeit. Das ist ein Stück Lebensqualität, um die in den Nachverhandlungen nicht gefeilscht werden darf“, sagt Sehnke.


Das umstrittene Erbschaftsteuergesetz sieht vor, dass die Bürokratie für kleinere Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten (im Regierungsentwurf: drei) verringert werden soll. Zuvor brauchten Betriebe mit bis zu 20 Angestellten keinen Nachweis des Arbeitsplatzerhalts führen, um von der Erbschaftssteuer befreit zu werden.



Die Erbschaftsteuer bedarf einer Reform, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz Ende 2014 als teils verfassungswidrig gekippt und eine Nachbesserung bis Juni 2016 verlangt hatte.

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