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BMEL dämpft Aufregung über Beschlagnahmung von Höfen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) grenzt den Wirbel um eine mögliche Beschlagnahmung von Höfen im Krisenfall ein. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Neuregelung des Rechts auf Notfallvorsorge, das auf die Nachkriegszeit zurückgeht. Von einer Ernährungskrise ist Deutschland weit entfernt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) grenzt den Wirbel um eine mögliche Beschlagnahmung von Höfen im Krisenfall ein. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Neuregelung des Rechts auf Notfallvorsorge, das auf die Nachkriegszeit zurückgeht. Von einer Ernährungskrise ist Deutschland weit entfernt.


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Die Meldung über eine mögliche Beschlagnahmung von Bauernhöfen bei einer Versorgungskrise mit Lebensmitteln in Deutschland hat eine wilde Diskussion ausgelöst. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) weist gegenüber top agrar darauf hin, dass der zitierte Gesetzentwurf aus dem BMEL lediglich eine Modernisierung älterer und überholter Rechtstexte ist. Derzeit werde im BMEL ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Ernährungsnotfallvorsorge erarbeitet, dessen Inhalt bisher noch auf die Nachkriegszeit zurückgeht. „Durch den Gesetzentwurf soll das in seinen Ursprüngen noch aus der Nachkriegszeit stammende Recht der Ernährungsnotfallvorsorge an die heutigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen und Gefahrenlagen angepasst werden“, heißt es im BMEL.


Die Regelungen sollen im Falle einer Versorgungskrise eine hoheitliche Steuerung der Versorgung mit Lebensmitteln ermöglichen. „Eine Versorgungskrise ist ein Szenario, in dem bis zu 80 Millionen Menschen über den freien Markt keinen Zugang zu Lebensmitteln mehr haben und daher hoheitlich versorgt werden müssen“, hatte das Agrarministerium den Katastrophenfall umrissen. Die aktuelle Situation in Deutschland ist von so einem Fall weit entfernt.


Der Gesetzentwurf des BMEL wird derzeit zwischen den einzelnen Bundesministerien abgestimmt und soll anschließend veröffentlicht werden. Unabhängig davon erneuert das BMEL derzeit auch die staatliche Bevorratung von Nahrungsmitteln, bestätigte das BMEL gegenüber top agrar. Die dafür notwendigen rechtlichen Regelungen sollen parallel zum Gesetzgebungsverfahren zur Ernährungsnotfallvorsorge ebenfalls einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden, heißt es im Agrarministerium.


Die Diskussion um die Notfallvorsorge für eine Ernährungskrise in Deutschland schließt sich an die öffentliche Debatte um das Zivilschutzkonzept des Bundesinnenministers an. In der vergangenen Woche hatte das Kabinett das Zivilschutzkonzept verabschiedet. Es regelt Strategien im Fall von Cyberangriffen, Terroranschlägen, technischen oder Naturkatastrophen. Schlagzeilen gab es insbesondere zu den Empfehlungen für Verbraucher zur Anlage von Lebensmittelvorräten.

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