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BMEL will sich Hendricks Stallbauvorstoß in Ruhe ansehen

Der Vorstoß von Bundesumweltministerin Hendricks zum Stallbau erzeugt, wie zu erwarten, viele Reaktionen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verteidigt das privilegierte Baurecht im Außenbereich für die Landwirtschaft. Der Bauernverband lehnt Verschärfungen ab. Die Opposition ist skeptisch und überrascht.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Vorstoß von Bundesumweltministerin Hendricks zum Stallbau erzeugt, wie zu erwarten, viele Reaktionen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verteidigt das privilegierte Baurecht im Außenbereich für die Landwirtschaft. Der Bauernverband lehnt Verschärfungen ab. Die Opposition ist skeptisch und überrascht.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium versucht Druck aus der von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks angestoßenen Stallbau-Debatte zu nehmen. „Wir werden uns den Entwurf des BMUB in Ruhe ansehen und uns als BMEL einbringen“, teilt der Sprecher von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Mittwochnachmittag mit. In der Sache sieht das BMEL zunächst keinen dringenden Änderungsbedarf bei den Vorgaben für die Genehmigung von Stallbauten. „Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich ist erst 2013 verschärft worden. Dies stellt eine sehr kurze Referenzperiode dar. Wichtig ist, erst einmal die Auswirkungen dieser Änderung zu prüfen“, so Schmidts Sprecher weiter.


Aus Sicht des BMEL wurde das privilegierte Baurecht im Außenbereich „gerade dafür geschaffen, um die Konflikte zwischen Wohnbevölkerung und Tierhaltern zu entschärfen“. Das Landwirtschaftsministerium betont weiter, dass es die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft nicht blockieren wolle. Kernaufgabe der Landwirtschaft ist und bleibe die Ernährungssicherung der Bevölkerung, dazu gehöre auch die tierische Veredelung mit ihren in Deutschland hoch nachgefragten Produkten, heißt es weiter.


DBV warnt davor Stallbau für den Wahlkampf zu nutzen


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält den Vorschlag von Hendricks, dass Stallbaurecht zu beschneiden für Wahlkampf. In einer ersten Reaktion lehnt DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken jegliche weitere Verschärfung für die Landwirtschaft im Baurecht strikt ab. „Die Möglichkeit für Landwirte, im Außenbereich zu bauen, ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Nutztierhaltung in Deutschland stattfinden kann“, so Krüsken. Das Baurecht, die Umweltverträglichkeitsprüfung und das Immissionsschutzrecht böten bereits jetzt alle Instrumente, um nicht nur öffentliche Belange durchzusetzen, sondern auch die Weiterentwicklung von Betrieben auszubremsen, begründet er seine Haltung weiter.


Reform von 2013 hat zu Rückgang der Stallneubauten geführt


Die zuletzt 2013 verschärften Vorschriften hätten bereits zu einem drastischen Rückgang von Stallneubauten geführt, berichtet Krüsken. Gerade die kleinen und mittleren Familienbetriebe, die mehrheitlich die Nutztierhaltung in Deutschland tragen, müssten schon heute langjährige bürokratische Genehmigungsverfahren durchlaufen, die nicht selten gerichtlich ausgetragen werden müssten. Diese Familienbetriebe haben nach Aussage von Krüsken häufig nicht den langen Atem, sich jahrelang mit Behörden und Gerichten zu streiten, um in ihre Zukunft und die Weiterentwicklung der Tierhaltung investieren zu können.


Nach Ansicht des DBV-Generalsekretärs ist es „Wahlkampfpolemik“, wenn mit solchen Vorschlägen der Eindruck erweckt werdr, dass die Landwirte im Außenbereich ohne Vorschriften bauen könnten. „Wer mehr Tierwohl und mehr Tiergesundheit will, muss neue moderne Ställe im Außenbereich akzeptieren und fördern. Wer regionale Lebensmittelerzeugung erhalten möchte, muss auch den regionalen Stallbau unterstützen. Wer dies, wie jetzt Bundesbauministerin Hendricks erschwert, besiegelt das Ende der bäuerlichen Tierhaltung in Deutschland“, so Krüsken. Die Zukunftsfähigkeit der Nutztierhaltung in Deutschland dürfe nicht über den Umweg des Bau- und Genehmigungsrechtes in Frage gestellt werden, heißt es beim DBV.


Selbst die Opposition im Bundestag äußert sich skeptisch


Selbst bei der Opposition im Bundestag findet Hendricks Vorschlag keine große Begeisterung. „Ein Stallneubauverhinderungsgesetz wäre der falsche Weg“, sagte Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke. Gerade vor Ort verankerte Landwirtschaftsbetriebe hätten von sich aus ein Interesse an einer möglichst großen Akzeptanz in der Nachbarschaft, anders als ortsfremde Agrarinvestoren und Kapitalgesellschaften, so Tackmann weiter. Aus ihrer Sicht reichten die Änderungen im Baugesetzbuch von 2013 für die gewerbliche Tierhaltung zunächst aus. „Jetzt gilt es die Auswirkungen der Gesetzesänderungen zu evaluieren, bevor die Gesetze weiter verschärft werden und am Ende auch sinnvolle Stallneu- oder umbauten für Landwirtschaftsprobleme verhindert werden“, so Tackmann weiter.


Auch der Agrarsprecher der Grünen, zeigte sich überrascht von Hendricks Vorschlägen. Er habe große Zweifel daran, dass die Forderungen umgesetzt würden. „Das ist wieder nichts anderes als Wahlkampfgeklingel, um der SPD im Vorfeld der Bundestagswahl aus dem Dauer-Umfragetief zu helfen“, sagte Ostendorff. Aus seiner Sicht ist es allerdings richtig, die kommunale Planungshoheit beim Stallbau zu stärken.

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