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BMEL zerpflückt Hendricks Klimaschutzplan

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schreibt die Landwirtschaftskapitel des Klimaschutzplans komplett um. Ausgemachtes Ziel ist, die gesamten Kapitel aus dem Entwurf des Bundesumweltmininsteriums (BMUB) damit zu ersetzen. Damit ginge Agrarminister Schmidt auf Konfrontationskurs zu Umweltministerin Hendricks.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schreibt die Landwirtschaftskapitel des Klimaschutzplans komplett um. Ausgemachtes Ziel ist, die gesamten Kapitel aus dem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) damit zu ersetzen. Damit ginge Agrarminister Schmidt auf Konfrontationskurs zu Umweltministerin Hendricks.


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Die Landwirtschaftskapitel aus dem Klimaschutzplan sind nach der Überarbeitung des BMEL nicht mehr wieder zu erkennen. Ziel des BMEL ist es, die gesamten Landwirtschaftskapitel aus dem vom BMUB erstellten Klimaschutzplan zu ersetzen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt soll den BMEL-Text in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einbringen und einen Austausch der betreffenden Kapitel einfordern, heißt es in einer internen BMEL-Stellungnahme, die top agrar vorliegt.


Dem Textentwurf des BMUB attestiert das BMEL in seinem Papier „grundlegende analytische Defizite“. Trotz der bereits vom Bundeskanzleramt vollzogenen Abschwächung der Forderungen an die Landwirtschaft, habe sich an der „grundsätzlichen Kritik“ des BMEL am Inhalt des Klimaschutzplans „jedoch nichts geändert“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Viele der für die Landwirtschaft geforderten Ziele seien unrealistisch und würden zu gravierenden Einschnitten in die Betriebe führen, schreiben die BMEL-Beamten.


Halbierung der Treibhausgasemissionen gestrichen


Nach der Bearbeitung des BMEL sind die beiden Kapitel, die die Landwirtschaft sowie die Landnutzung und Forstwirtschaft betreffen, fast doppelt so lang wie im Ursprungsentwurf des BMUB. Ganz gestrichen hat das BMEL das vom BMUB ausgegebene Ziel, dass die Landwirtschaft bis 2050 die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 2014 auf 35 Mio. t CO2 Äquivalente halbieren soll. Stattdessen schreibt das BMEL an gleicher Stelle in den Text: „Die Treibhausgasemissionen aus der landwirtschaftlichen Produktion entstehen zum größten Teil durch biologische Prozesse in der Verdauung der Nutztiere, während der Lagerung von Wirtschaftsdünger und bei der Umsetzung von Stickstoffverbindungen im Boden. Diese Emissionen können vermindert, aber nicht gänzlich vermieden werden“. Der BMUB Text lasse offen, wie mit dem Halbierungsziel gleichzeitig die Produktion zur Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung gesteigert werden soll, kritisiert das BMEL weiter.


Moderate Anpassung der Stickstoffüberschüsse


Den Stickstoffüberschuss will das BMEL von derzeit 84 auf 80 kg N/ha im Jahr 2025 reduzieren. Das BMUB hatte ursprünglich 50 kg N/ha bis 2030 gefordert. Die 80 kg N standen bereits in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2002 und sollten eigentlich bis zum Jahr 2010 erreicht werden, was aber bis heute verfehlt wurde. Das dem BMEL unterstehende Thünen Institut hat dafür einen Zielwert von 70 kg N/ha bis zum Jahr 2030 vorgeschlagen.


Völlig neue Formulierung der Passage zur Tierhaltung


Die Passagen zur Tierhaltung wirken nach der BMEL Bearbeitung wie neu. Bereits in der Überschrift wurde aus „Verringerung der Emissionen in der Tierhaltung“ der Passus „Anpassung der Tierhaltung“. Alle Forderungen des BMUB wie die Flächenbindung der Tierhaltung, der Genehmigungsstopp für Ställe in Regionen mit Besatzdichten von mehr als 2 Großvieheinheiten pro ha, der Abbau von Exportüberschüssen bei tierischen Produkten sowie der Ruf nach einer nationalen Strategie zur Verringerung der Emissionen in der Tierhaltung bis 2021 sind gelöscht. Das BMEL setzt an diese Stelle, dass es auf wissenschaftliche Erkenntnisse und Innovationen setzt, um die Tierhaltung künftig „klimafreundlicher zu gestalten“.


Ziel für den Ökolandbau entfernt


Das Ziel 20 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ökologisch zu bewirtschaften, kassiert das BMEL aus dem Text. In der Begründung bezieht sich das BMEL auf das kürzlich veröffentlichte Klimaschutzgutachten des Wissenschaftlichen Beirates des BMEL. Beiträge des Ökolandbaus zum Klimaschutz würden von der Wissenschaft kontrovers diskutiert, schreibt das BMEL. Um den Anteil des ökologischen Landbaus zu erhöhen, verweist das BMEL statt dessen auf die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau, die Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt für das Jahr 2017 angekündigt hat.


Keine Aussage zur Weiterentwicklung der EU-Agrarzahlungen


Auch die Forderung zum Umbau der EU-Agrarzahlungen, bei dem das BMUB für eine Orientierung an Klimaschutzmaßnahmen plädiert, überschreibt das BMEL. Die Diskussionen zur Ausrichtung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) nach 2020 hätten erst begonnen, heißt es zur Begründung, deshalb will das BMEL sich dazu noch nicht positionieren.


Ambitionierteres Ziel beim Flächenverbrauch


Verstärkt hat das BMEL hingegen den Absatz im Klimaschutzplan zum Flächenverbrauch. Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche soll spätestens bis zum Jahr 2050 netto auf Null gesenkt werden, fügt das BMEL ein. Hier hatte das BMUB keine Zielmarke formuliert. In der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hatte die Bundesregierung sich bereits das Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr bis 2020 auf 30 ha/Tag zu verringern. Derzeit gehen 69 ha/Tag als Siedlungs-, Gewerbe- oder Verkehrsfläche verloren.


Verhandlungen über Klimaschutzplan bis November anberaumt


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat der Vorlage aus seinem Haus noch nicht zugestimmt. Sie dürfte jedoch für Zündstoff in der Regierungsabstimmung sorgen. Bisher ist geplant, dass das Bundeskabinett den Klimaschutzplan im November beschließen soll. Bis dahin stehen noch viele Abstimmungstermine zwischen den Bundesministerien und auch dem Bundeskanzleramt an.

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