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BMELV schweigt zur Hofabgabeklausel

Das Bundesagrarministerium weigert sich, eine Studie zur Hofabgabeklausel in Auftrag zu geben. Beantragt hatte dies der Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, der sich dementsprechend verärgert zeigte. Die Weigerung des Agrarressorts sei nicht akzeptabel, erklärte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Stefan Schwartze.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesagrarministerium weigert sich, eine Studie zur Hofabgabeklausel in Auftrag zu geben. Beantragt hatte dies der Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag, der sich dementsprechend verärgert zeigte. Die Weigerung des Agrarressorts sei nicht akzeptabel, erklärte der zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion, Stefan Schwartze.


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Der westfälische Abgeordnete verwies auf eine im Grundgesetz verankerte Auskunftspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Petitionsausschuss, der diese nachkommen müsse. Darauf werde man bestehen.


Schwartze begründet die Forderung mit der unklaren Datenlage zur Hofabgabe. Eine Stellungnahme des Johann-Heinrich-von-Thünen-Instituts (vTI), das über eine ausgewiesene Expertise zur sozialen Lage in der Landwirtschaft und der Zukunft der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) verfüge, sei daher unerlässlich. Im Einzelnen benötige der Ausschuss Informationen zu den ursprünglichen Motiven der Hofabgabeklausel und deren Weiterentwicklung, Angaben zu den agrarstrukturellen Wirkungen der Regelungen sowie Ausführungen über mögliche Alternativen. Von Interesse sei auch ein Vergleich der Abgabevorschriften in der Alterssicherung der Landwirte mit den Alterssicherungssystemen anderer Selbständigengruppen in Deutschland sowie landwirtschaftlichen Sicherungssystemen in anderen EU-Ländern.


Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte in seinem Antwortschreiben an den Petitionsausschuss die Auffassung vertreten, dass alle notwendigen Informationen zur Hofabgabeklausel „umfänglich vorhanden“ seien. Eine Studie des vTI sei daher nicht erforderlich. Die Bundesregierung hat mehrfach ihren Willen bekräftigt, an der Klausel grundsätzlich festzuhalten. Gleichzeitig hat sie jedoch Änderungsbedarf im Detail eingeräumt. Die Anpassungen sollen mit dem anstehenden Gesetzesvorhaben zur Errichtung eines LSV-Bundesträgers vorgenommen werden. (AgE)



 

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