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BÖLW erwartet Begrenzung der gewerblichen Tierhaltung

Positiv wertet der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die vom Bundestag beschlossene Novelle des Baugesetzbuches. Mit der Neuregelung der Privilegierung im Außenbereich werde eine Begrenzung der gewerblichen Tierhaltung möglich, so der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein.

Lesezeit: 2 Minuten

Positiv wertet der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die vom Bundestag beschlossene Novelle des Baugesetzbuches. Mit der Neuregelung der Privilegierung im Außenbereich werde eine Begrenzung der gewerblichen Tierhaltung möglich, so der BÖLW-Vorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein.


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Künftig könnten Kommunen mitentscheiden, „welche Art von Tierhaltungs-Betrieben auf ihren Flächen wirtschaften darf“. Darüber hinaus müsse der Bau von Großställen im Außenbereich in Zukunft an Auflagen geknüpft werden, so der BÖLW-Vorsitzende. Dabei müsse auch gewährleistet sein, dass Betriebe wie etwa Öko-Höfe, die flächengebunden wirtschaften und einen Großteil des Viehfutters auf dem eigenen Acker anbauen, von den Auflagen ausgenommen werden.


Bund und Länder müssten sich dafür einsetzen, dass auch Investitionsfördermittel künftig „nur noch in tiergerechte Haltungsverfahren fließen, die bei den Bürgern Zustimmung finden“. Zudem müsse Praktiken wie Schnäbelkürzen oder Schwänzekupieren durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes ein Riegel vorgeschoben werden. Die gesetzlich definierten Standards zur Haltung von Öko-Tieren könnten dabei Maßstab sein, schlägt Prinz zu Löwenstein vor.


An Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner richtet er die Forderung, sich sowohl auf Bundesebene als auch in Brüssel weiter für tiergerechte und standortangepasste Tierhaltung einzusetzen. (AgE)

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