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BUND meint, Jäger könnten keine Wildbestände regulieren

Holger Sticht vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat der Jägerschaft unterstellt, die heimischen Reh- und Wildschweinbestände nicht regulieren zu können. Zudem behauptet Sticht im Namen des BUND, die Jagd schade der Land- und Fortwirtschaft. „Wer soll diesen selbsternannten Jagdexperten noch Glauben schenken?“ fragt jetzt der Landesjagdverband (LJV) NRW.

Lesezeit: 2 Minuten

Holger Sticht vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat der Jägerschaft unterstellt, die heimischen Reh- und Wildschweinbestände nicht regulieren zu können. Zudem behauptet Sticht im Namen des BUND, die Jagd schade der Land- und Fortwirtschaft.

 

„Wer soll diesen selbsternannten Jagdexperten noch Glauben schenken?“ fragt jetzt der Landesjagdverband (LJV) NRW verärgert. Er bedauert, dass die Organisation erneut tatsachenfreie Klischees einer sachlichen Diskussion vorzieht.

 

Die Behauptung fällt laut dem Jagdverband genau in eine Zeit, in der das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW der Jägerschaft ausdrücklich für ihr großes Engagement bei der erfolgreichen Bekämpfung der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen in den vergangenen Jahren gedankt hat. Die Jäger hatten seit 2009 aktiv Impfköder ausgebracht und die Wildschweinbestände intensiv bejagt. Die Seuche kam innerhalb weniger Monate zum Erliegen. Jetzt konnten die Schutzmaßnahmen gemäß den EU-Vorgaben aufgehoben werden.

 

Der LJV hält es zudem für völlig verantwortungslos, dass der BUND meint, die Jagd fördere Schäden in der Land- und Forstwirtschaft anstatt sie zu reduzieren. Dies stehe im Widerspruch zu allen praktischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Praxis. Auch neueste Forschungsergebnisse aus dem Projekt „Schwarzwildbewirtschaftung in der Agrarlandschaft“ unter Beteiligung des Bundesagrarministeriums ignoriere der BUND.

 

Mit der Behauptung, Jagd sei kein Naturschutz, widerspreche der BUND schon alleine der aktuellen Rechtslage, denn auch der Deutsche Jagdschutzverband ist ein anerkannter Naturschutzverband. Auch gemäß internationaler Konventionen (Rio 1992 und Amman 2000) ist die nachhaltige Jagd als eine Form des Naturschutzes anerkannt.

 

Und weiter schreibt der Jagdverband in seinem Protestbrief: „Natürlich gilt die Bejagung von Fuchs, Steinmarder, Iltis, Waschbär und anderen Beutegreifern als aktiver Natur- und Artenschutz. Selbst der NABU als weiterer anerkannter Naturschutzverband betreibt auf einigen der von ihm betreuten Naturschutzgebiete aktiv die Fallenjagd auf Fuchs, Marder und Co. Zuletzt hatte der Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt die intensive Fallenjagd auf den Mink gefordert.“ (ad)

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