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BVA: Kein Lenkungseffekt durch Pflanzenschutz-Steuer

Die vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Erwägung gezogene Pflanzensteuer weist der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Berlin, entschieden zurück.

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Die vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Erwägung gezogene Pflanzensteuer weist der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Berlin, entschieden zurück.


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Das Helmholtz-Institut für Umweltforschung hatte im Auftrag des Landwirtschafts- und Umweltministeriums Schleswig-Holstein (MELUR) ein Gutachten über die Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel in Deutschland angefertigt und empfohlen, eine Pflanzenschutz-Steuer in Deutschland einzuführen. Das MELUR will nun eine geeignete Minimierungsstrategie für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln diskutieren und sieht einen wesentlichen Ansatz darin, über höhere Preise für Pflanzenschutzmittel eine Lenkungswirkung zu erzielen.


„Zu glauben, mit einer Pflanzenschutz-Steuer ließe sich ein ökonomischer Anreiz zur Verringerung von Pflanzenschutz-Anwendungen schaffen, ist ein Irrweg“, betont der Geschäftsführer des BVA, Arnim Rohwer. In den Ländern wie z. B. Frankreich, das eine derartige Steuer eingeführt hat, ist der gewünschte Lenkungseffekt nicht zu erkennen. „Das ist auch nicht verwunderlich, da sich der Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht an politische Vorgaben, sondern agronomischen Erfordernissen orientiert“, so Rohwer weiter.


Auch in Dänemark war die Steuereinführung 1986 erfolglos: Zwar hat sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach der Einführung vorübergehend verringert. Aber heute wird mit gut 6.000 t p.a. fast wieder das Niveau von damals erreicht. In Deutschland werden Pflanzenschutzmittel von beruflichen Anwendern mit Sachkundenachweis nach „guter fachlicher Praxis“ ausgebracht.


Werden alle gesetzlichen Vorgaben und die für das jeweilige Mittel festgelegten Anwendungsbestimmungen eingehalten, stellen Pflanzenschutzmittel keine Gefahr für die Umwelt dar. Etwaige Verunreinigungen von Gewässer und Böden sind ausnahmslos auf unsachgemäße Mittelanwendungen zurückzuführen, erklärt Rohwer. Und die werden auch über eine Besteuerung von Pflanzenschutzmitteln nicht unterbunden. Aus BVA-Sicht wäre in diesen Fällen ein wirkungsvoller Minimierungsansatz die Ausweitung des Beratungsangebots, zusätzlich zur Fortbildungsplicht für sachkundige Anwender.


Mit der Einführung einer Pflanzenschutz-Steuer wäre die konventionelle Agrarwirtschaft in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig. Bei einer Steuermehrbelastung je nach Standort und Anbauintensität von etwa 10 Euro je t Weizen bzw. 20 Euro je t Raps schwinden die Vermarktungschancen international, aber auch auf dem EU-Binnenmarkt. Letztlich würde das den Agrarstrukturwandel in Deutschland weiter anheizen, mit allen Konsequenzen für den ländlichen Raum.


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