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BVA fordert praxisgerechte Ausgestaltung der Düngeverordnung

Seine Forderung nach einer praxisgerechten Düngeverordnung, die auch Deutschlands Verantwortung als Qualitätsgetreideproduzent berücksichtigt, hat der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) bekräftigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Seine Forderung nach einer praxisgerechten Düngeverordnung, die auch Deutschlands Verantwortung als Qualitätsgetreideproduzent berücksichtigt, hat der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) bekräftigt.


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BVA-Geschäftsführer Arnim Rohwer wies darauf hin, dass die Bundesrepublik aufgrund ihrer idealen Anbaubedingungen in Verbindung mit einer hocheffizienten Infrastruktur zu den weltweit wichtigen Lieferanten von Körnerfrüchten zähle. Bei Qualitätsgetreide trage Deutschland aufgrund der hier erzielten Eiweißgehalte und Mahleigenschaften sogar entscheidend zur globalen Versorgungssicherung bei.


Der hohe Ertragsvorsprung der deutschen Weizenerzeugung sorgt Rohwer zufolge auch weltweit für Ertragssicherheit. Länder, die durch klimatische Bedingungen und dem fortschreitenden Klimawandel mit Ernteausfällen zu kämpfen hätten, profitierten damit von den ausgewogenen Wetter- und Bodenverhältnissen in Deutschland. Vor diesem Hintergrund müsse die Sicherstellung des Qualitätsweizenanbaus in Deutschland höchste Priorität haben, verlangte der BVA-Geschäftsführer. Nicht zuletzt deshalb begrüßte BVA-Präsident Konrad Weiterer die Einführung eines Premium-Weizenkontrakts an der europäischen Leitbörse Matif.


Der „Milling What Nr. 3“ biete auch den deutschen Produzenten und Händlern von Qualitätsweizen bessere Absicherungsmöglichkeiten als bisher, erläuterte Weiterer. Dass ein solcher Kontrakt für höherwertigen Weizen nötig sei, hätten die größeren Verwerfungen zwischen Börsenkurs und physischem Markt im letzten Herbst gezeigt. Wie der Markt die neue Möglichkeit zur Preisabsicherung annehme, müsse sich jedoch erst zeigen.

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