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BVL genehmigt Freilandversuch mit GVO-Weizen in Ausleben

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben auf Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in den Jahren 2012 bis 2014 genehmigt. Der Freilandversuch soll auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von 10.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat einen Antrag des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben auf Freisetzung von gentechnisch verändertem Weizen in den Jahren 2012 bis 2014 genehmigt. Der Freilandversuch soll auf einer landwirtschaftlichen Versuchsfläche von 10.000 Quadratmetern in der Gemeinde Ausleben in Sachsen-Anhalt stattfinden. Freigesetzt werden maximal 43.020 gentechnisch veränderte Pflanzen. Dies entspricht bei üblicher Saatstärke einer Fläche von ca. 170 Quadratmetern.


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Wie das BVL mitteilt, weisen die zur Freisetzung genehmigten Weizenpflanzen einen verbesserten Sacharosetransport in das Korn auf. Der veränderte Transport des Speicherstoffs führt zu einer verbesserten Energieversorgung im Korn und soll den Korn- und Proteinertrag erhöhen. Der Anbau dient Versuchszwecken, der hier produzierte Weizen ist nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere vorgesehen. Bereits in den Jahren 2006 bis 2008 sind Weizenpflanzen, in welche ein vergleichbares Genkonstrukt übertragen wurde, freigesetzt worden.


Die Prüfung des Antrags hat nach Mitteilung des Bundesamtes ergeben, dass die strengen Voraussetzungen, die das Gentechnikgesetz an die Genehmigung von Freisetzungen stellt, erfüllt sind. Die Genehmigung sei auch mit einer Reihe von Nebenbestimmungen verbunden. Durch die Festlegung von Isolationsabständen und Nachkontrollen werde gewährleistet, dass eine Ausbreitung des gentechnisch veränderten Weizens durch Überdauerung auf der Versuchsfläche, durch eine unbeabsichtigte Vertragung von Weizenkörnern oder durch Auskreuzung weitgehend ausgeschlossen sei, heißt es.


An der Genehmigung beteiligt waren das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Robert Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme des Julius Kühn-Institutes eingeholt. Die Öffentlichkeit wurde durch Auslegung der Unterlagen im BVL und an dem beabsichtigten Freisetzungsstandort beteiligt. (ad)

 

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