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BVVG-Privatisierungsgrundsätze werden weiter unverändert umgesetzt

Bund und Länder stellen die Privatisierungsgrundsätze der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gegenwärtig nicht in Frage. Das hat das turnusgemäße Bilanzgespräch mit Vertretern der zuständigen Ressorts über die Arbeit der BVVG kürzlich in Berlin ergeben.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder stellen die Privatisierungsgrundsätze der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) gegenwärtig nicht in Frage. Das hat das turnusgemäße Bilanzgespräch mit Vertretern der zuständigen Ressorts über die Arbeit der BVVG kürzlich in Berlin ergeben.


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„Die Privatisierungsgrundsätze werden entsprechend den Vereinbarungen umgesetzt“, teilte das Bundesfinanzministerium nach dem Treffen mit. Das Ministerium verwies zugleich auf das gestiegene Kaufinteresse der Pächter. Sie machten inzwischen rege von der Möglichkeit des Direkterwerbs der landwirtschaftlichen Flächen Gebrauch.


Dem Vernehmen nach machten allerdings Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erneut grundsätzliche Vorbehalte gegen die Vorgaben des Bundes und insbesondere die Preisermittlung geltend. So wertet Mecklenburg-Vorpommern zwar die Umsetzung der Privatisierungsgrundsätze zwischen der BVVG und den Landwirtschaftsbehörden als „routiniert und gut“. Die Privatisierung sei jedoch „alles andere als erfolgreich“. „Die inhaltliche Ausgestaltung der Privatisierungsgrundsätze ist dringend zu überdenken“, heißt es in Schwerin. Hierfür stehe allerdings nicht die BVVG in der Verantwortung, sondern der Bund und das Bundesfinanzministerium.



Mecklenburg-Vorpommern drängt eigenen Angaben zufolge nach wie vor auf einen Verkaufsstopp, um Zeit zur Änderung der Privatisierungsgrundsätze zu bekommen. Zudem bekräftigt das Land weiter sein Interesse an einem Erwerb der BVVG-Flächen oder deren Übernahme in treuhänderischer Verwaltung. Eine erste Verhandlungsrunde hat hierzu zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie Sachsen und dem Bundesfinanzministerium stattgefunden. Das Bundesfinanzministerium teilte in diesem Zusammenhang mit, man werde den Vorschlag der Länder zum Treuhandmodell prüfen, sobald er vorliege. (AgE)

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