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Backhaus: Umstellung der Kastenhaltung geht nicht von heute auf morgen

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag über die Notwendigkeit klarer Vorgaben für die tierschutzkonforme Sauenhaltung diskutiert. „In MV hat die Schweinehaltung eine lange Tradition, doch die Betriebe durchlaufen momentan harte Zeiten.

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Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag über die Notwendigkeit klarer Vorgaben für die tierschutzkonforme Sauenhaltung diskutiert.


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„In MV hat die Schweinehaltung eine lange Tradition, doch die Betriebe durchlaufen momentan harte Zeiten. Die Preise, die sie derzeit für ihr Fleisch erzielen sind ruinös, die aktuellen Zahlen dementsprechend alarmierend: Zwischen 2014 und 2015 hat sich der Schweinebestand von rund 854.000 auf knapp 749.000 Tiere reduziert – 1989 hatten wir noch 2,75 Millionen Schweine hier!


Und trotzdem sind die Betriebe bemüht, sich den stetigen gesetzlichen Neuerungen hin zu besseren Haltungsbedingungen anzupassen. Das sollten wir auch einmal anerkennen. Natürlich gibt es immer noch viel zu tun. In enger Abstimmung mit Tierhaltern und zuständigen Behörden arbeiten wir intensiv daran, die Situation der Tiere weiter zu verbessern.


Die Umstellung von Kastenhaltung auf alternative Haltungsformen geht aber nicht von heute auf morgen. Sie hängt nicht allein von unserem guten Willen ab, sondern muss auch in einem Tempo erfolgen, das von den Tierhaltern mitgegangen werden kann – operativ und finanziell. Andernfalls werden es sich nur die großen Betriebe leisten können und die kleinen werden schließen müssen“, betonte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus.


Die Forderung der Grünen nach einer Bundesratsinitiative zur Ergänzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierschNutztV) wies der Minister als verfrüht und fachlich nicht haltbar ab: „Die Tiere sollten nur so kurz wie möglich oder wenn möglich gar nicht in Kastenständen gehalten werden. Dies empfehlen wir auch so. Doch eine Bundesratsinitiative macht erst dann Sinn, wenn wir mit weiteren konkreten Verbesserungsmaßnahmen aufwarten können. Daran arbeiten wir mit Hochdruck gemeinsam mit Beratern und der Wissenschaft.“


Mecklenburg-Vorpommern setzt die in der TierschNutztV formulierten tierschutzrechtlichen Anforderungen an das Halten von Schweinen seit In-Kraft-Treten der Verordnung in 2001 laut dem Minister konsequent um. Obwohl die Verordnung keine Mindestmaße für Kastenstände vorgibt, habe das Land in Kooperation mit den zuständigen kommunalen Behörden weiterführende Hinweise für die Praxis erarbeitet.


Diese wurden in das bundesweit abgestimmte Handbuch „Kontrolle landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen“ aufgenommen und sind Bestandteil des behördlichen Qualitätsmanagements. Ergänzend wurde 2012 der „Leitfaden zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Schweinehaltung“ veröffentlicht. Dieser fasst die Anforderungen aus der TierschNutztV und die Ausführungshinweise der Landesregierung praxisorientiert zusammen. 


Hintergrund


Kastenstände nach der Bundestierschutznutztierverordnung zulässig. Sie werden in der Schweineaufzucht verwendet und bestehen aus verzinkten Rohren und Stäben unterschiedlicher Stärke. Sie grenzen den Haltungsbereich der Tiere nach oben und zur Seite auf einer rechteckig angeordneten Fläche ab.


Üblicherweise stehen, liegen und bewegen sich die Tiere in den Kastenständen in einer Richtung: im Kopfbereich befinden sich die Fütterungs- und Tränkeinrichtungen, im hinteren Bereich ist der Boden stärker perforiert, damit Kot und Harn beseitigt werden können.


Die Haltung in Kastenständen unterstützt intensive Einzeltierkontrollen, vermeidet Verletzungen durch Rangkämpfe der Sauen und schützt Ferkel vor dem Erdrücken durch das Muttertier. Auf der anderen Seite schränkt die Kastenstandhaltung die Bewegung der Tiere sowie die Möglichkeit sozialer Kontakte stark ein.

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