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Backhaus fordert bundesweite Obergrenzen in der Tierhaltung

Anlässlich der Diskussion von Tierobergrenzen hat Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus den Bund nochmals aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen und wissenschaftlich fundierte und gesetzlich verbindliche Grenzen je nach Tierart zu entwickeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich der Diskussion von Tierobergrenzen hat Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus den Bund nochmals aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen und wissenschaftlich fundierte und gesetzlich verbindliche Grenzen je nach Tierart zu entwickeln.


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Oftmals werde die Diskussion um solche Anlagen sehr emotional und nicht sachlich geführt, so der SPD-Politiker bei der Agrarministerkonferenz. „Das Problem ist doch, dass fast jeder von Massentierhaltung spricht, aber es keine einheitliche Definition dafür gibt. Die brauchen wir aber. Denn wie viel ist viel? Da hat jeder eine andere Empfindung“, sagte der Minister.


Auch beim Masterplan-Prozess „Mensch und Land“ wurde die Frage nach Tierobergrenzen diskutiert. „Dass sich nicht nur Verbände wie der BUND sondern mittlerweile auch der Bauernverband mit diesem Thema auseinandersetzen, zeigt, dass wir gesamtgesellschaftlich auf dem richtigen Weg sind und einen passenden Dialogprozess initiiert haben“, fuhr Backhaus fort.


Die Landesregierung hat bei ihrem Agrarförderprogramm (AFP) bereits eine Obergrenze von 2 Großvieheinheiten je Hektar eingeführt. Über das AFP sowie auch über Agrarumweltmaßnahmen (AUM) werden der ökologische Landbau bevorzugt gefördert. Insgesamt stehen ca. 1/3 des Budgets des kommenden ELER (zusammen 937 Mio. Euro) in der Förderperiode bis 2020 zur Verfügung. „Dies ist ein klares Votum für eine nachhaltige und umweltschonende Landwirtschaft. Übergroße Anlagen werden entgegen vieler Annahmen von uns gar nicht gefördert“, betonte der Minister. Er wies auch darauf hin, dass Tierhaltungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zugelassen werden, wofür die Zuständigkeit nicht im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums liegt.


Letztendlich ist die Haltungsart seiner Meinung nach auch eine Frage der Marktlage. Dabei würden der Lebensmitteleinzelhandel und der Verbraucher eine besondere Verantwortung tragen. „Einerseits kann es nicht sein, dass der Handel die Preise immer weiter senkt und den Landwirten immer weniger Geld weiterreicht. So können keine Investitionen in bessere Anlagen getan werden. Andererseits liegt es an jedem selbst, wie viel Geld man für welche Qualität ausgibt. Prinzipiell gilt es die Landwirte aus der Region zu unterstützen“, unterstrich der Minister.

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