Bei der aktuell geführten Diskussion über den Wolf müssen nach Ansicht von Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus die sachlich richtigen Fakten genutzt werden.
„Ich wiederhole nochmal: Wir müssen uns auf eine langfristige Koexistenz mit dem Wolf einrichten. Dafür sind eine sachliche Diskussion und Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren unabdingbar. Und ich frage zurück: Was bringt es den Jägern außer zusätzlicher Arbeit, wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden würde, aber ganzjährig geschont werden müsste?“, fragt Backhaus.
Der SPD-Politiker stellt hierzu klar, dass der Wolf eine international streng geschützte Art ist. Das heißt, nur auf internationaler Ebene könne sich der rechtliche Schutzstatus auch ändern. Daran würde auch eine Bestandsobergrenze nichts ändern. Solche Vorschläge sind daher laut Backhaus nur Augenwischerei.
Wer den Wolf ohne Genehmigung bejagt bzw. tötet, verstößt gegen internationales, europäisches, Bundes- und Landesrecht. „Bei einem sogenannten Problemwolf würde schon heute das Sicherheits- und Ordnungsgesetz greifen. Zum Glück war dies bei uns noch nie der Fall. Der Wolf lebt generell in dünn besiedelten Gebieten und kommt oft auf ehemaligen Truppenübungsplätzen vor, also in Gegenden, in denen niemand lebt“, stellt der Minister weiter klar.
Bei einer Aufnahme ins Jagdrecht unterstünde der Wolf der Hege und Pflege der Jägerschaft und würde aufgrund seiner Schutzerfordernisse eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Zu den weiteren Aufgaben zählen: Monitoring der Wolfspopulation, Markieren/Besendern, Aufnahme verletzter Exemplare oder die Seuchenbekämpfung. Außerdem müssten gegebenenfalls Finanzquellen für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes, für Forschungsprojekte, Ausgleichszahlungen für Schäden und die Information der Öffentlichkeit, durch die Jäger erschlossen werden.
„Ich möchte auch klarstellen: Entgegen der Äußerungen von Frau Schlupp haben wir in Mecklenburg-Vorpommern bis heute keinen einzigen bestätigten Fall, dass ein Rind oder ein Pferd durch einen Wolf angegriffen oder gar getötet wurde“, erklärte Dr. Backhaus weiter. Vielmehr wurde mit dem im Jahre 2010 veröffentlichten ‚Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern‘ sowie der 2013 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmen die Grundlage für den weiteren Umgang mit der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wolf geschaffen.
„Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können bis zu 100 % Zuwendungen gewährt werden, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannter Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Nicht ausschließen bedeutet aber: Es kann der Wolf gewesen sein, muss es aber nicht. In solchen Fällen entschädigen wir dann auch, um dem Halter zumindest den wirtschaftlichen Verlust zu kompensieren“, unterstrich der Minister.