Der dänische Veterinärdienst hat darauf hingewiesen, dass in der Region Westjütland bei erlegten Stockenten das hochpathogene Geflügelpestvirus vom Subtyp H7 nachgewiesen wurde. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus warnt daher die heimischen Geflügelhalter und weist auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Anlagen hin. „Zu keiner Zeit darf es Lücken in der Vorsorge vor Tierseuchen geben. Sich stets in Sicherheit zu wiegen, wäre trügerisch.“
Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, sollten sich ihrer hohen Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen bewusst sein, so Backhaus weiter. „Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- oder Todesfälle von Tieren durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.“ In allen Verdachtsfällen sei umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu informieren.
Ebenso macht der Minister auf die Untersuchungspflichten bei der Freilandhaltung von Enten und Gänsen aufmerksam. Hier hat der Geflügelhalter die Tiere vierteljährlich virologisch auf hoch pathogenes Geflügelpest-Virus untersuchen zu lassen. Alternativ dürften Enten und Gänse auch zusammen mit einer definierten Zahl von Hühnern oder Puten gehalten werden, die als so genannte „Sentinel-Tiere“ der Früherkennung dienten. Während das Virus unerkannt in Enten und Gänsen „schlummern“ könne, erkrankten Hühner und Puten sehr schnell nach einer Infektion mit dem Virus. „Entscheidet sich der Tierhalter für diese Art der Überwachung, muss allerdings jedes verendete Stück Geflügel zur Untersuchung an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei eingesandt werden“, erinnert Dr. Backhaus. (ad)