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Baden-Württemberg will Grünes Nummernschild für Landschaftspflege öffnen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, sollten von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) befreit werden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht.

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, sollten von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) befreit werden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht.


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Durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft erfolgten landschaftspflegerische Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, heißt es in der Begründung. Mit dem damit verbundenen Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge drohten zusätzliche Kosten und im Einzelfall eine Einschränkung der Pflegemaßnahmen mit negativen Folgen für den Natur- und Landschaftsschutz.


Wie das Stuttgarter Landwirtschafts- und das Finanzministerium mitteilten, werden im Südwesten zum Beispiel mehr als die Hälfte der rund 116 000 ha Streuobstwiesen von privaten „Stücklebesitzern“ bewirtschaftet. Aus Sicht der Landesregierung sollte auch diese Personengruppe von der Steuerbefreiung für entsprechende Fahrzeuge profitieren.


Landwirtschaftsminister Alexander Bonde betonte, dass damit das Maßnahmenbündel der Streuobstkonzeption des Landes mit Elementen wie der Baumpflegeförderung, der Unterstützung von Aufpreisinitiativen und dem Erhalt der Sortenvielfalt weiter ausgebaut werden könne.


Finanzminister Nils Schmid wies darauf hin, dass gerade im Südwesten viele Menschen mit ihren Fahrzeugen Landschaftspflege betrieben, ohne damit auf einen wirtschaftlichen Gewinn abzuzielen. Diese dürften in ihrem Engagement nicht durch die Steuer ausgebremst werden.


top agrar meint: Es ist offensichtlich, dass die Grünen im Land ihren befreundeten Naturschutzvereinen Privilegien einräumen, wie jetzt die Grüne Nummer. Kritiker könnten dies als weiteren Schritt dahin deuten, ureigenste Zuständigkeiten wie den Erhalt der Kulturlandschaft der Landwirtschaft zu entziehen. An die Stelle von Landwirten und Jägern treten auf Landesflächen und in Schutzgebieten zunehmend Biologische Stationen und Mitglieder von Vereinen. Bleibt dem Stuttgarter Finanzministerium nur zu wünschen, dass es an Kontrollen gegen Misbrauch gedacht hat, sonst reichen schon ein paar Obstbäume als Berechtigung für eine Grüne Nummer.

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