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Badische Landwirte beim Flächenerwerb gegenüber Schweizern diskriminiert

Das Amtgericht Waldshut hat entschieden, dass Schweizer Landwirte auch weiterhin Flächen in Baden-Württemberg pachten oder kaufen dürfen. Damit hielt sich das Gericht an die engen Grenzen, die schon der Bundesgerichtshof am 24. April 2009 und der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2011 gesteckt hatten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Amtgericht Waldshut hat entschieden, dass Schweizer Landwirte auch weiterhin Flächen in Baden-Württemberg pachten oder kaufen dürfen. Damit hielt sich das Gericht an die engen Grenzen, die schon der Bundesgerichtshof am 24. April 2009 und der Europäische Gerichtshof am 6. Oktober 2011 gesteckt hatten.


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Mit Empörung reagierte der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) auf die Entscheidung. Seiner Meinung nach stellt das Urteil mit Blick auf das deutschschweizerische Grenzabkommen von 1958 eine Diskriminierung badischer Landwirte im 10-km-Grenzstreifen zur Schweiz dar. Der Verband bekräftigte seine Forderung nach einer Revision dieses Grenzabkommens. Die Politik müsse den Ausverkauf und die Wegpachtung landwirtschaftlicher Flächen an Landwirte aus dem Nicht-EU-Staat Schweiz unverzüglich stoppen.


An die Stuttgarter Landesregierung appellierte der Verband, Chancengleichheit für die deutschen Grenzlandwirte mit ihren schweizerischen Wettbewerbern zu gewährleisten. Die Regierung dürfe nicht zulassen, dass die betriebliche Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit bäuerlicher Betriebe in der Folge eines die deutschen Grenzlandwirte diskriminierenden Grenzabkommens ausgehebelt werde.


Der Verband forderte, dass die von den Verfassungsrechtlern bemühten Grundsätze des Diskriminierungsverbotes auch für die Bewertung des deutschschweizerischen Grenzabkommens von 1958 und für die davon betroffenen deutschen Grenzlandwirte zur Schweiz angewandt werden. Die Anwendung dieses Abkommens, das den schweizerischen Bauern den zollfreien Import der auf deutschem Hoheitsgebiet erzeugten Produkte in die wirtschaftlich lukrative Schweiz erlaube, diskriminiere deutsche Landwirte, denen dieser Absatzweg verwehrt bleibe. Die Liberalisierung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs für Schweizer Bauern verbaue heimischen bäuerlichen Betrieben ihre Zukunftsfähigkeit. Das sei für die betroffenen Landwirte unzumutbar. Sie erwarteten von der Politik und von ihrem Staat den gebotenen Schutz. (AgE)


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