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Bauanwalt hält Begründung für Stallbaueinschränkungen für schwer nachvollziehbar

Der Stallbauvorstoß von Bundesumweltministerin Hendricks sorgt in der Agrarbranche für viel Gesprächsstoff. Der Anwalt für Verwaltungsrecht, Simon Biederbeck, hält die Begründung für die vorgeschlagenen Eingriffe ins Baurecht für schwer nachvollziehbar. Die vorgegebene Bürgerbeteiligung sei bereits heute möglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Stallbauvorstoß von Bundesumweltministerin Hendricks sorgt in der Agrarbranche für viel Gesprächsstoff. Der Anwalt für Verwaltungsrecht, Simon Biederbeck, hält die Begründung für die vorgeschlagenen Eingriffe ins Baurecht für schwer nachvollziehbar. Die vorgegebene Bürgerbeteiligung sei bereits heute möglich.


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Ein Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger bei Stallbauten - das will Bundesumwelt- und -bauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit ihrem Vorschlag zur Änderung des Baurechts erreichen. Sie plant, Tierhaltern das Privileg zum Bauen im Außenbereich zu entziehen, wenn sie Ställe oberhalb der Grenzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bauen wollen (1 500 Mastschweine, 560 Sauen, 30 000 Hähnchen, 15 000 Legehennen oder 600 Rinder). Solche Anlagen könnten Landwirte dann nur noch realisieren, wenn die Gemeinde einen qualifizierten Bebauungsplan dafür aufstellt. Bei solchen Verfahren müssen Gemeinden die Bürger beteiligen.


Simon Biederbeck, Fachanwalt für Verwaltungsrecht von der Kanzlei Koenen Bauanwälte in Münster, versteht diese Begründung der Ministerin nicht. "Es ist nur schwer nachvollziehbar, wenn die Ministerin die geplante Gesetzesänderung damit begründet, dass die Öffentlichkeit nur im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung zu einem Stallbauvorhaben gehört wird", kommentiert er in einer ersten Einschätzung, die er für top agrar angefertigt hat.


Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sehe bereits jetzt eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor, ebenso das Bundesimmissionsschutzgesetz, argumentiert er. Anders als die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen einer Bebauungsplanaufstellung bezögen sich diese auch auf das konkrete Stallbauvorhaben, sodass sie zur Öffentlichkeitsbeteiligung weit besser geeignet seien.


„Insofern geht es bei der Gesetzesänderung nicht um eine bessere Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern um die pauschale Verhinderung politisch nicht gewünschter größerer Tierställe“, folgert Rechtsanwalt Biederbeck. Eine ausführliche Einschätzung des Rechtsanwaltes Biederbeck finden Sie unter www.bauanwalt.de.

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