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Bauern müssen Imkern Schadensersatz zahlen!

Der Europäische Gerichtshof hat heute wie erwartet den Verkauf von Honig mit GVO-Spuren untersagt. Damit werden Verarbeiter und der Handel vor ein großes Problem gestellt, denn wie kann man garantieren, dass die umtriebigen Bienen nur Nektar von GVO-freien Flächen sammeln.

Lesezeit: 6 Minuten

Der Europäische Gerichtshof hat heute wie erwartet den Verkauf von Honig mit GVO-Spuren untersagt. Damit werden Verarbeiter und der Handel vor ein großes Problem gestellt, denn wie kann man garantieren, dass die umtriebigen Bienen nur Nektar von GVO-freien Flächen sammeln. Geringste Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen in Honig und  Nahrungsergänzungsmitteln führen nun automatisch zum Verkaufsstopp. Sie benötigen gemäß EU-Recht eine gesonderte Zulassung. Die Richter entschieden damit über die Klage eines Imkers aus Augsburg gegen den Freistaat Bayern.



Der Richterspruch kann Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben, heißt es dazu in ersten Zeitungsberichten. Zudem sei das Urteil eine Warnung an die EU-Kommission und die Industrie, die die sogenannte Null-Toleranz-Grenze lockern wollen.

 

Bislang ist Honig mit Gentechnik-Spuren in vielen Regalen. Nach Auffassung der EU-Kommission bedurfte "zufällig" verunreinigter Honig keiner Zulassung. Nach dem Urteil des EuGH müssten künftig alle Landwirte, die Genmais anbauen, den betroffenen Imkern Schadensersatz zahlen sowie Schutzmaßnahmen treffen, um eine Verunreinigung zu verhindern.


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BUND fordert jetzt Abstand von 5 km zum nächsten Bienenstock


Nach Einschätzung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat der Europäische Gerichtshof heute ein bahnbrechendes Urteil nicht nur für alle Imker, sondern auch für alle Verbraucher in der EU gefällt. Der EuGH hat bestätigt, dass Honig, der Pollen des veränderten Mais Mon 810 enthält, in der EU über keine Zulassung als Lebensmittel verfügt, weshalb dieser nicht mehr verkauft werden darf. Mit dem Richterspruch müsse kein Imker mehr in dem von ihm produzierten Honig Gentech-Pollen und kein Verbraucher gentechnisch verunreinigten Honig akzeptieren, so der Verband. Damit gentechnische Verunreinigungen tatsächlich ausgeschlossen werden könnten, müssten dem EuGH-Urteil nun zwingend die europäische und die deutsche Gesetzgebung angepasst werden. Erforderlich sei die Festlegung von Mindestabständen zwischen Gentechnikfeldern und Bienenstöcken.

 

Die Bundesregierung rief der BUND auf, jetzt die im Koalitionsvertrag angekündigte Novelle des Gentechnikgesetzes zu nutzen, um Honig vor Gentech-Verunreinigungen zu schützen. Die Naturschützer verlangen einen Abstand von mindestens 5 km zwischen Gentech-Feldern und Bienenstöcken.


"Sicherheit für Bauern und Imker schaffen"


„Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die Koexistenz von GVO und konventionellem Anbau unter den gegenwärtigen rechtlichen Regelungen nicht möglich ist. Gentechnik in Honig machen diesen in Zukunft zu Sondermüll.“ Das sagte Martin Häusling, Mitglied des Agrarausschusses und Koordinator der Grünen im Europäischen Parlament.

 

Bislang würden nur die großen gentechnikfreien Regionen, die bereits heute über 1 Mio. ha umfassen, eine gewisse Sicherheit für Imker und  Bauern bieten. Diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müsse für die EU-Kommission Anlass sein, auch das durch die Einführung von Grenzwerten kürzlich geschaffene Einfallstor für nicht zugelassene GVO in Import-Futtermitteln zu schließen und wieder dem Grundsatz der Nulltoleranz zu folgen, so der Grünen-Politiker.

 

Er befürchtet, dass jetzt zahlreiche Honige aus den Regalen verschwinden. Doch gerade da die Landwirtschaft auf die Bienen angewiesen sei, sei dies eine fatale Entwicklung.


FDP verlangt Klarheit von der EU-Kommission


Auch Christel Happach-Kasan von der FDP empfiehlt, die gesamte europäische Gesetzgebung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf den Prüfstand zu stellen. „Die einschlägigen Regelungen sind unklar und müssen auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden“, sagte sie nach dem Urteil. Politisch motivierte Regelungen wie die Nulltoleranz seien wirklichkeitsfremd und müssten zügig ersetzt werden. Die jetzige Gesetzeslage führe zu Rechtsunsicherheit bei Imkern und Importeuren, ohne dass sie den

Verbrauchern nützt.

 

„Ein nachgewiesen unbedenklicher Bestandteil eines Lebensmittels darf nicht zu einem faktischen Verbot des Lebensmittels führen. Das ist weder aus ökonomischen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll“, stellte Happach-Kasan klar. Es sei zu befürchten, dass das Urteil des europäischen Gerichtshofes einem

Importverbot für Honig außerhalb der EU gleichkommt. In vielen Ländern der Welt würden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, insbesondere in Südamerika. Zufällige Beimengungen von gentechnisch

veränderte Pollen in Honig seien somit kaum auszuschließen.


Gentechnik nicht kontrollierbar


Und Elvira Drobinski-Weiß von der SPD-Fraktion meint, dass das Urteil nun endlich Klarheit bringe. Die Imker könnten mit der Verunreinigungsproblematik nun nicht mehr allein gelassen werden. Und Verbrauchern dürften keine GVO mehr untergeschoben werden. "Das Urteil zeigt: Die Agrogentechnik ist nicht kontrollierbar. Deshalb lehnen wir den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ab", stellte sie klar. Die SPD habe dazu Anfang Juli einen Antrag im Bundestag eingebracht, der demnächst in den Ausschüssen beraten wird. (ad)



Kommentar von Christel Happach-Kasan an die top agrar-Leser


Sehr geehrte Forumsmitglieder,


nach meiner Einschätzung sind die Potentiale der Gentechnik so groß, dass es sich lohnt eine sachliche Debatte auch gegen viele Widerstände zu führen: Weniger Pflanzenschutzmittel, bessere Produkte, höhere Erträge. Den Vorwurf, dass es keine Studien gäbe, die die Unbedenklichkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen belegen, höre ich immer wieder. Diese Studien sind aber so zahlreich, dass ich hier nur wenige beispielhaft aufzählen kann.


So zum Beispiel hier umfassend zu Tierfutterversuchen, (http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/1057.pdf ). Auch hier durch die TU München (http://www.biosicherheit.de/projekte/1212.fuetterungsstudie-langfristiger-einsatz-mais-mon810-milchkuehen.html ) und ganz aktuell außerdem eine Studie der Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zu Bt-Mais, die erstmals den Verbleib des Bt-Proteins über den gesamten landwirtschaftlichen Kreislauf untersucht haben – ohne das Protein in Boden oder Milch zu finden (http://www.biosicherheit.de/forschung/mais/1338.verbleib-abbau-bt-protein-landwirtschaftlichen-kreislauf.html).



Ich weiß um die Bedenken gegenüber der Grünen Gentechnik. Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit zu ermöglichen, sind wir in der Koalition für eine umfassende Kennzeichnung. Alle Lebensmittel, die auf irgendeiner Herstellungsstufe mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, sollen gekennzeichnet werden. Lebens- und Futtermittelzusatzstoffe wie Vitamine und Aminosäuren werden mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert. An vielen Produktionsprozessen sind bereits gentechnisch veränderte Organismen beteiligt, ohne dass im fertigen Lebensmittel davon Spuren nachzuweisen sind. Das gilt für Produkte der modernen Landwirtschaft genauso wie für Ökoprodukte.

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