Die beschlossene Umschichtung von 4,5 % der Direktzahlungen (220 Mio. Euro) in die 2. Säule werden die Bauern im Portemonnaie spüren, davon ist das Landvolk überzeugt. Allein den niedersächsischen Betrieben würden in den kommenden Jahren bis 2020 etwa 140 Mio. Euro bei den Direktzahlungen fehlen, gleichzeitig würden ihnen durch die „Greening“-Komponente zusätzliche Umweltleistungen abverlangt, heißt es aus Hannover.
Das Bauernverband erwartet von der Niedersächsischen Landesregierung, dass sie den hier gewonnenen Spielraum nutzt und die zur Verfügung stehenden zusätzlichen Mittel ohne Abstriche über entsprechende Förderprogramme in der 2. Säule an die von der Kürzung betroffenen bäuerlichen Familienbetriebe zurückfließen lässt.
Nach Ansicht des Landvolks schwächen die beabsichtigten Kürzungen und Zusatzauflagen die Landwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Gefragt seien daher nun in der 2. Säule Förderprogramme, die die Höfe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit stärken und auf eine ebenso intensive wie nachhaltige Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen ausgerichtet sind. Diese Kernpunkte hat das Landvolk Niedersachsen jetzt in einer Entschließung verabschiedet, die an die Niedersächsische Landesregierung weitergegeben wird.
Der Verband weist darauf hin, dass die Landesregierung mit der Umschichtung finanzielle Spielräume für neue Förderansätze zur Entwicklung des ländlichen Raums erhält. Das Land profitiere doppelt, weil hier die Kofinanzierungspflicht aufgehoben ist, argumentiert der Vorstand.
Das Landvolk gibt auch zu bedenken, dass gewaltige Herausforderungen auf die Höfe zukommen, z.B. mehr Natur-, Tier- und Bodenschutz, der Klimawandel und die demografische Entwicklung. Extensivierungsprogramme oder überdimensionierte Stallgebäude mit Laufhöfen in der Tierhaltung seien daher nicht geeignet, auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Die Betriebsleiter erwarteten hier ein ausgewogenes Angebot einzel- und überbetrieblicher Fördermaßnahmen, wie die nachhaltige Effizienzsteigerung von Düngung, Pflanzenschutz und Bodenbearbeitung und die emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger sowie die Ausgleichszulage für die Grünlandnutzung in benachteiligten Gebieten.
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