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Bauernverband steht zur Hofabgabeklausel

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Hofabgabe als strukturpolitisches Element in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin für unverzichtbar. Das betont Verbandspräsident Joachim Rukwied in der gerade erschienenen Novemberausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk).

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Hofabgabe als strukturpolitisches Element in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) weiterhin für unverzichtbar. Das betont Verbandspräsident Joachim Rukwied in der gerade erschienenen Novemberausgabe der Deutschen Bauern Korrespondenz (dbk).


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Darin erteilt Rukwied Forderungen nach der Einführung einer um 10 % geminderten Rente bei Weiterbewirtschaftung des Betriebes eine eindeutige Absage. Seiner Auffassung nach würde das zu einer praktischen Abschaffung der Hofabgabeklausel führen und letzten Endes das Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Frage stellen.


Zurückhaltend äußert sich der DBV-Präsident zu den bekanntgewordenen Vorschlägen von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel. Sie müssten auf Praxistauglichkeit und dabei insbesondere auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Wirkungen geprüft werden. Rukwied erinnert daran, dass der Gesetzgeber erst 2012 „unter Berücksichtigung unserer Vorschläge“ die Hofabgabeklausel den heutigen Notwendigkeiten angepasst habe.


Auch der Landvolkverband Niedersachsen betonte in der vergangenen Woche die strukturpolitische Bedeutung der Hofabgabeklausel. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) plädiert ebenfalls dafür, die Hofabgabeklausel grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig fordert der Verband aber eine Anpassung der Regelung. Dem BLHV zufolge sollte der Rückbehalt erhöht und die Möglichkeit geschaffen werden, im Rentenalter einen Betrieb für eine begrenzte Zeit mit Bezug einer Teilrente weiter zu bewirtschaften.


Dauerhafte Altersgeldkürzung unzumutbar


Der BLHV schlägt vor, den Rückbehalt auf die Mindestgröße anzuheben. Damit könnten Rentenbezieher im Ackerbau 8 ha, bei Spezialkulturen 2,2 ha und im Weinbau 2 ha weiter bewirtschaften. Dem badischen Verband zufolge käme eine solche Regelung Betrieben ohne Hofnachfolger entgegen, weil ihnen auf diese Weise ein Zuverdienst ermöglicht würde. Gleichzeitig würde der Abgebende den Status des Altersgeldbeziehers behalten und in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung als Rentner bleiben können, erläuterte der BLHV. Mögliche Auswirkungen im steuerlichen Bereich seien jedoch zu prüfen.


Außerdem hält es der Verband für unzumutbar, das Altersgeld dauerhaft zu kürzen. Stattdessen spricht er sich dafür aus, dass ein Landwirt als Unternehmer versicherungspflichtig bleibt und 50 % des Altersgeldes erhalten kann, wenn er seinen Betrieb für eine begrenzte Zeit von zwei bis vier Jahren weiterbewirtschaften will. Allerdings müsse der Unternehmer Anspruch auf die ungekürzte Altersrente der landwirtschaftlichen Alterssicherung haben, wenn die Übergangszeit vorbei sei und er seinen landwirtschaftlichen Betrieb abgegeben habe.


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