Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

Bauhelfer aus Osteuropa günstiger

Landwirte, die teils in Eigenregie z.B. einen Stall oder eine Maschinenhalle bauen, suchen oft händeringend nach einem zuverlässigen Arbeiter. Die Beschäftigung eines Helfers etwa aus Polen oder den baltischen Staaten war bislang mit viel Bürokratie verbunden.

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirte, die teils in Eigenregie z.B. einen Stall oder eine Maschinenhalle bauen, suchen oft händeringend nach einem zuverlässigen Arbeiter. Die Beschäftigung eines Helfers etwa aus Polen oder den baltischen Staaten war bislang mit viel Bürokratie verbunden. Jetzt sind aber Erleichterungen eingetreten, und zwar in dem Fall, dass Landwirte für Bauarbeiten selbst einen Helfer aus Osteuropa einstellen, schreibt Marion von Chamier, Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes der Landwirte in Westfalen-Lippe, im dortigen Wochenblatt.

 

Voraussetzung: Der Mitarbeiter hat die Staatsangehörigkeit der EU-8-Staaten. Deren Bürger genießen jetzt Freizügigkeit und benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr. Zu den EU-8-Staaten zählen Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen.

 

Erleichterungen gibt es beim Lohn. Verhandlungen mit der Deutschen Rentenversicherung, die im Falle einer Betriebsprüfung auch die Höhe des gezahlten Lohns überprüft, brachten folgendes Ergebnis: Die Rentenversicherung sieht die mit Bauarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer im landwirtschaftlichen Betrieb nicht als selbständige Betriebseinheit an. Der Landwirt muss weder den Mindestlohn Bau zahlen noch Beträge an die Sozialkasse Bau abführen. Der Mindestlohn für ungelernte Kräfte auf dem Bau beträgt derzeit im Westen 11 Euro. Erledigt der Mitarbeiter teils auch Facharbeiten, muss der Arbeitgeber 13 Euro pro Stunde zahlen.

 

Für Bauhelfer auf landwirtschaftlichen Betrieben gilt aber: Den Lohn darf der Auftraggeber frei aushandeln, solange der Arbeitnehmer nicht Mitglied der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist, so Marion von Chamier weiter. Beachten müssen Landwirte lediglich die Grenze der Sittenwidrigkeit. Nach der Rechtsprechung sind Löhne, die unter zwei Drittel des Tariflohns liegen, als sittenwidrig anzusehen. Ein Hilfsarbeiter muss also mindestens 7,33 Euro pro Stunde bekommen.

 

Das Verhandlungsergebnis bedeutet auch, dass die Sofortmeldung bei der Rentenversicherung entfällt. Weiter müssen die Bauern beachten, dass der Bauhelfer die Arbeiten unter ihrer fachlichen Leitung ausführt. Der Auftraggeber muss das Werkzeug und die Baumaterialien bereitstellen. Zusätzlich kann der Landwirt einen Architekten oder einen Meisterbetrieb hinzuziehen, der die Baumaßnahme abnimmt. Der Bauhelfer darf aber nicht mit dem deutschen Baubetrieb Hand in Hand arbeiten.

 

Hinsichtlich der Vergabe eines Bauauftrags etwa an eine polnische Baufirma bleibt es dabei, dass der Unternehmer seinen Mitarbeitern die in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen gewähren muss. Das bedeutet: Er muss den Mindestlohn sowie Beiträge an die Sozialkasse Bau zahlen. Der deutsche Auftraggeber haftet in diesem Fall dafür, wenn sich der osteuropäische Unternehmer nicht an die Bedingungen hält. Dies kann gravierende finanzielle Folgen haben, so die Geschäftsführerin im Wochenblatt Westfalen-Lippe. (ad)

Die Redaktion empfiehlt

top + top informiert ins Frühjahr

3 Monate top agrar Digital + gratis Wintermützen-Set + Gewinnchance für 19,80 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.