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BayWa zahlt CMA-Gelder für Rapssaat und Sonnenblumen aus

Die Rückabwicklung der CMA-Abgabe an Genossenschaften, Landhandel und landwirtschaftliche Erzeuger durch die BayWa hat begonnen: Die BayWa zahlt in den nächsten Tagen an ihre Lieferanten von Rapssaat und Sonnenblumen die von den Ölmühlen zurückerhaltenen CMA-Gelder aus. Hintergrund ist das Verbot der CMA durch das Bundesverfassungsgericht 2009. Abgabepflichtige Unternehmen wie z.B.

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Die Rückabwicklung der CMA-Abgabe an Genossenschaften, Landhandel und landwirtschaftliche Erzeuger durch die BayWa hat begonnen: Die BayWa zahlt in den nächsten Tagen an ihre Lieferanten von Rapssaat und Sonnenblumen die von den Ölmühlen zurückerhaltenen CMA-Gelder aus.


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Hintergrund ist das Verbot der CMA durch das Bundesverfassungsgericht 2009. Abgabepflichtige Unternehmen wie z.B. Ölmühlen konnten gegen die Gebühr Einspruch erheben und zahlen nun die Gebühr an die Landwirte zurück. Die Rückerstattung erfolgt auf der Basis erfolgter Lieferungen u.a. über die BayWa als Handelspartner der Landwirte.

 

Für die BayWa errechnet sich eine unternehmensbezogene Rückerstattungsquote in Höhe von 66,3 %. Die Höhe der Rückerstattungsquote ergibt sich aus den unterschiedlichen Vermarktungswegen und dem Rechtsstatus der ursprünglich abgabepflichtigen Flaschenhalsbetriebe. Diese liegen in Abhängigkeit von den eingelegten Rechtsmittel durch die Flaschenhalsbetriebe gegen die Abgabe selbst und dem widerspruchbehafteten Zeitraum zwischen 0 und 100 %. Der Zeitraum für den zur Auszahlung anstehenden Betrag liegt zwischen Juli 2006 und Januar 2009. Aus wirtschaftlichen Gründen bei der Abwicklung werden die Gelder erst ab einer Höhe von 10,00 Euro netto erstattet. Beträge darunter wurden der Gesamtquote zugeschlagen, informiert die BayWa. (ad)

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