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Bayern: Wasserwirtschaft einigt sich mit Landwirtschaft

Für eine funktionstüchtige Ver- und Entsorgung müssen neben öffentlichen Verkehrswegen auch Grundstücke von Privatleuten, Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben in Anspruch genommen werden. Dass solche Maßnahmen auch ohne staatliche Regelungen und Gerichte funktionieren, zeigen der BBV und der VBEW.

Lesezeit: 2 Minuten

Für eine funktionstüchtige Ver- und Entsorgung müssen neben öffentlichen Verkehrswegen auch Grundstücke von Privatleuten, Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben in Anspruch genommen werden. Dass solche Maßnahmen auch ohne staatliche Regelungen und Gerichte funktionieren, zeigen der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW). Die beiden Verbände haben am Montag eine Rahmenvereinbarung für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen unterzeichnet.


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Sie gibt den bayerischen Landwirten auf der einen Seite sowie den Ver- und Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft auf der anderen Seite Empfehlungen  an die Hand, mit denen die Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trinkwasser- und Abwasserleitungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann. Damit haben die beiden Verbände die von 1997 bis 2015 geltenden bisherigen Regelungen überarbeitet und fortgeschrieben.


„Unseren Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ist die Notwendigkeit dieser Leitungen und Anlagen natürlich bewusst. Entscheidend ist aber, dass trotzdem auch die Belange der Landwirtschaft umfassend berücksichtigt werden“, sagte Georg Wimmer, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung.


Die neue Rahmenvereinbarung regelt die Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, wenn eine Leitung mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll. Darüber hinaus wurden gemeinsame Empfehlungen über den finanziellen Ausgleich bei Behinderungen und bei Flur- und Aufwuchsschäden, die durch Bau- und Verlegearbeiten entstehen, getroffen. Außerdem wurden Bestimmungen zur flächenschonenden Planung festgelegt.


„Durch die Vereinbarung werden für all diese Themen klare und aktuelle Leitplanken errichtet. Sie ist damit ein wichtiger Baustein, um weiterhin die wesentlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge in Bayern unter angemessenen Rahmenbedingungen zu erfüllen“, sagte VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh. Rauh und Wimmer stellten fest: „Der Bauernverband und der VBEW haben heute erneut Handlungsfähigkeit bewiesen.“



Beide Verbände vereinbarten bereits 2013 Richtlinien für Leitungen und Maste der allgemeinen Stromversorgung. Jetzt empfehlen sie ihren Mitgliedern und Landwirten gemeinsam die Anwendung dieser neuen Rahmenvereinbarung für Wasser und Abwasserleitungen. Für die Gasversorgung ist eine entsprechende Richtlinie in Arbeit.

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