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Bebauungsplan: Fluch oder Segen?

Bebauungspläne mischen die Karten neu: Landwirten ermöglichen sie, Ställe auch ohne Privilegierung zu bauen. Gemeinden ermöglichen sie, privilegierte Vorhaben zu verhindern. Bauen im Außenbereich wird immer schwieriger: Seit der Baurechtnovelle sind viele Betriebe in den Veredelungsregionen nicht mehr privilegiert.

Lesezeit: 2 Minuten

Bebauungspläne mischen die Karten neu: Landwirten ermöglichen sie, Ställe auch ohne Privilegierung zu bauen. Gemeinden ermöglichen sie, privilegierte Vorhaben zu verhindern.


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Bauen im Außenbereich wird immer schwieriger: Seit der Baurechtnovelle von 2013 sind viele Betriebe in den Veredelungsregionen nicht mehr privilegiert (siehe Teil 1 in top agrar 3/2016 ab Seite 52).


In diesem Fall bleibt nur noch der Weg über den Bebauungsplan, um an eine Baugenehmigung zu kommen. Beantragt man diesen für ein einzelnes Projekt, spricht man von einem „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“. Wie man dabei vorgeht und wie die Erfolgsaussichten sind, steht im Interview auf Seite 37 in der neuen top agrar 4/2016.


Die Gemeinden können aber auch ungefragt eine Bauleit- oder Flächennutzungsplanung aufstellen und so den Außenbereich einfach außer Kraft setzen. Dann gibt es auch keine Privilegierung mehr. Landwirte sind in diesem Fall für Bauvorhaben auf den guten Willen des Gemeinderats angewiesen. Davon haben bislang vor allem Gemeinden in den Veredelungsregionen Gebrauch gemacht, die den Zubau von Ställen besser steuern wollten.

Aber auch Gemeinden in vieharmen Regionen entdecken dieses Planungsinstrument für sich.


Wie Landwirte auf solche Pläne reagieren können, lesen Sie im Interview auf Seite 38 und in der Reportage auf Seite 40 in der neuen top agrar 4/2016.

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