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Bedenken gegen Hofabgabe bei teilweiser Erwerbsminderung

Innerhalb der Bundesregierung bestehen Bedenken gegenüber Teilen einer Erweiterung der Abgabemöglichkeiten unter Ehegatten im Rahmen der Neugestaltung der Hofabgabeklausel. Die Vorbehalte richten sich gegen eine Ausweitung der Möglichkeit der Hofabgabe an den Ehepartner in Fällen einer teilweisen Erwerbsminderung.

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Innerhalb der Bundesregierung bestehen Bedenken gegenüber Teilen einer Erweiterung der Abgabemöglichkeiten unter Ehegatten im Rahmen der Neugestaltung der Hofabgabeklausel.


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Die Vorbehalte richten sich dem Vernehmen nach gegen eine Ausweitung der Möglichkeit der Hofabgabe an den Ehepartner in Fällen einer teilweisen Erwerbsminderung. Bislang ist dies nur zulässig, wenn der abgebende Ehegatte voll erwerbsgemindert ist.


Gegen eine entsprechende Neuregelung haben sowohl das federführende Bundesarbeitsministerium als auch das Agrarressort Einwände erhoben. Sie sind offenbar rechtlicher Natur, beziehen sich aber auch auf mögliche finanzielle Folgen für die Alterssicherung, sollte diese Regelung in großer Zahl in Anspruch genommen werden. Man suche nach einer sachgerechten Lösung, die den Bedenken Rechnung trage, ohne die geplante Erweiterung aufgeben zu müssen, hieß es in der Unionsfraktion.


Insbesondere die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, hatte sich in den Verhandlungen mit der SPD für diesen Punkt stark gemacht. Deren Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier geht eigenen Angaben zufolge davon aus, dass der zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelte Kompromiss vollumfänglich umgesetzt wird. Spätestens im parlamentarischen Verfahren werde man dafür Sorge tragen, „dass keine unnötigen Abstriche gemacht werden“, sagte Priesmeier gegenüber AGRA-EUROPE.


In der Koalition wird damit gerechnet, dass der Gesetzentwurf zur Anpassung der Hofabgabeklausel bis Ende der Sommerpause vorliegen wird. Am 1. Januar 2016 soll die Neuregelung in Kraft treten.

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