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Behm fordert Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften

Während das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften vergangene Woche unter Deutschlands Jägern und auch im landwirtschaftlichen Berufsstand überwiegend kritisch bewertet wurde, sieht die waldpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, einen klaren Handlungsbedarf beim Gesetzgeber.

Lesezeit: 2 Minuten

Während das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften vergangene Woche unter Deutschlands Jägern und auch im landwirtschaftlichen Berufsstand überwiegend kritisch bewertet wurde, sieht die waldpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Cornelia Behm, einen klaren Handlungsbedarf beim Gesetzgeber.


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Die Feststellung der Gerichtshofs, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften für Grundeigentümer, die die Jagd ablehnten, eine unverhältnismäßige Belastung sei, könnten der Bund und die Länder nicht einfach ignorieren, erklärte Behm in einer Pressemitteilung. Vielmehr müssten sie nun ihre Jagdgesetze anpassen.


Keinen Raum sieht Behm für einzelfallbezogene Lösungsmöglichkeiten, die bereits ins Spiel gebracht worden seien. Es sei nicht vorstellbar, dass jemand für Grundeigentümer, die eine Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ablehnten, ernsthaft eine Gewissensprüfung nach dem Muster der Kriegsdienstverweigerung einführen wolle. Ohne Gewissensprüfung gebe es aber kaum eine andere Möglichkeit der Umsetzung des Urteils, als es letztlich allen Grundstückseigentümern freizustellen, die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft zu kündigen.


Die Abgeordnete räumte ein, dass dies durchaus weitreichende Konsequenzen für das Jagdwesen in Deutschland haben könnte. Dann könnten nicht nur überzeugte Tierschützer aus einer Jagdgenossenschaft austreten, sondern auch Eigentümer, die in der Jagd für sich keinen Nutzen, sondern womöglich mehr Schaden sähen. Im Extremfall würde „ein Flickenteppich an Jagdbezirken“ entstehen, der eine effektive Jagd erschwere.


Eine Austrittsmöglichkeit würde nach Behms Ansicht die Jagdgenossenschaften und die Jagdausübungsberechtigten dazu zwingen, die Grundeigentümer davon zu überzeugen, dass die Jagd Sinn mache und eine Rechtfertigung habe. Letztlich werde das aber nur gelingen, wenn die Jagd für an den Lebensraum angepasste Schalenwilddichten sorge und im Interesse der Grundeigentümer liege, also die Wildschäden an den land- und forstwirtschaftlichen Kulturen vermindere. (AgE)


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