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Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterssicherung steigen

Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte. Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 236 Euro/Monat (Vorjahr: 232 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 206 Euro/Monat (Vorjahr: 199 Euro).

Lesezeit: 2 Minuten

Zum 1. Januar 2016 steigen aufgrund der Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.


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Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 236 Euro/Monat (Vorjahr: 232 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 206 Euro/Monat (Vorjahr: 199 Euro). Sie steigen somit um 1,7 % (West) bzw. 3,5 % (Ost). Aufgrund der deutlichen Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch der Beitrag in der Alterssicherung trotz des konstanten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz beträgt wie im Vorjahr 18,7 %.

 

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung steigt nur in der Beitragsklasse 20, alle anderen Beitragsklassen bleiben konstant. Der Anstieg in der Beitragsklasse 20 ist auf gesetzliche Vorgaben zurückzuführen.

 

In der sozialen Pflegeversicherung bleibt der Beitrag im Jahr 2016 konstant. Für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, die ihren Beitrag zur Pflegeversicherung in Form eines Zuschlags zum Beitrag zur Krankenversicherung leisten, ergeben sich geringfügig niedrigere Beiträge (außer Beitragsklasse 20). Der Zuschlag beträgt im Jahr 2016  15,0 % (Vorjahr: 15,2 %). Für kinderlose Mitglieder ab dem 23. Lebensjahr beträgt der Zuschlag 16,6 % (Vorjahr: 16,82 %).

 

Landwirte, die aufgrund ihrer Einkommenssituation ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, müssen künftig keine Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse und zur Pflegeversicherung leisten. Der bisherige Unternehmerbeitrag fällt weg. Der Beitrag aus dem Arbeitslosengeld II wird in pauschalierter Form durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die zuständige Optionskommune getragen.

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