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Beitragsnachforderungen bei Heirat nicht gerechtfertigt

Der Bauernverband wendet sich gegen ungerechtfertigte Beitragsnachforderungen durch die landwirtschaftliche Alterskasse. Die Rechtslage sei nicht nachvollziehbar, wenn „frisch Verheiratete“ nur wegen der Nicht-Einhaltung von zu kurzen Fristen Beiträge zur Alterskasse der Landwirte nachzahlen müssen, so der DBV. „In etwa 2.000 Fällen sind Beiträge in Höhe von rund 6 Mio.

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Der Bauernverband wendet sich gegen ungerechtfertigte Beitragsnachforderungen durch die landwirtschaftliche Alterskasse. Die Rechtslage sei nicht nachvollziehbar, wenn „frisch Verheiratete“ nur wegen der Nicht-Einhaltung von zu kurzen Fristen Beiträge zur Alterskasse der Landwirte nachzahlen müssen, so der DBV.


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„In etwa 2.000 Fällen sind Beiträge in Höhe von rund 6 Mio. Euro nachzuzahlen, weil die Eheschließung der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht innerhalb einer dreimonatigen Frist mitgeteilt wurde“, kritisierte Werner Räpple, zuständig für die Nebenerwerbslandwirtschaft. Er sieht darin ein ungerechtfertigtes Vorgehen des Gesetzgebers. „Von den betroffenen Ehegatten von Landwirten werden somit hohe Belastungen abverlangt.“ Räpple fordert eine schnelle und rückwirkende Rechtsänderung. Dazu seien Abstimmungen insbesondere mit dem Bundesfinanzministerium erforderlich.


Auf Drängen des Bundesrechnungshofes hatte der Gesetzgeber im Oktober 2010 die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte nach Eheschließung erschwert. Danach können Ehegatten von Landwirten bei Vorliegen der Voraussetzungen eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterskasse nur erreichen, wenn sie den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung stellen. Geht der entsprechende Antrag verspätet bei der Alterskasse ein, ist der Antragseingang maßgebend für den Beginn der Befreiung.


Vor dieser Änderung erfolgte die Befreiung von der Versicherungspflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Antragsstellung. Der DBV hat sich im damaligen Gesetzgebungsverfahren vergeblich gegen eine solche Regelung gewandt.


Der DBV weist weiter darauf hin, dass in den nächsten Monaten ein monatliches Datenaustauschverfahren zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der landwirtschaftlichen Alterskasse eingeführt wird. Durch dieses Datenaustauschverfahren wird die Transparenz erhöht, da erstmals die landwirtschaftliche Alterskasse Kenntnis von der Eheschließung erhält. So kann der Versicherungsträger rechtzeitig den Versicherten über die eingetretene Versicherungspflicht informieren. Dadurch dürfte das Problem künftig bei „frisch Verheirateten“ entschärft werden. (ad)

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