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Beratungen zum Baugesetzbuch vor der entscheidenden Phase

Die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Baugesetzbuchs nehmen Fahrt auf. Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird am 30. Januar 2013 eine öffentliche Anhörung zum vorliegenden Regierungsentwurf durchführen. Zu den Sachverständigen zählt der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.

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Die parlamentarischen Beratungen zur Novelle des Baugesetzbuchs nehmen Fahrt auf. Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird am 30. Januar 2013 eine öffentliche Anhörung zum vorliegenden Regierungsentwurf durchführen. Zu den Sachverständigen zählt der DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born.


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Die Landwirtschaft ist insbesondere mehrfach von der geplanten Neuregelung betroffen. Zum einen sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, von der in § 35 Baugesetzbuch geregelten Privilegierung herausgenommen werden. Zum anderen soll die Innenentwicklung von Gemeinden gestärkt werden, um landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu schonen.


Unter anderem soll bei der Aufstellung von Bebauungsplänen die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen begründet werden müssen. Schließlich will die Regierung die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich lockern. In begründeten Einzelfällen soll künftig im Zuge von Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Neuerrichtung von Gebäuden zulässig sein.


Mehr Planungshoheit für Kommunen


Nach einer Verlautbarung des FDP-Bundestagsabgeordneten Hans-Michael Goldmann besteht in der Koalition Einvernehmen darüber, dass gewerbliche Stallanlagen im Außenbereich nur noch in Verbindung mit den vorgesehenen Tierplatzzahlen der UVP im Außenbereich privilegiert sein sollen. Bäuerliche Betriebe, die Tierhaltung und Flächenbewirtschaftung aufeinander abgestimmt hätten, blieben von den Regelungen ausgenommen.


Durch die standortbezogene Vorprüfung werde den Kommunen weitere Planungshoheit übertragen. Dabei hätten die Kreisbauämter einen großen Ermessensspielraum und könnten die Vorprüfung nach ortsspezifischen Kriterien durchführen oder Bebauungspläne einrichten, die Bauland für Stallanlagen ausweisen. Forderungen der SPD-Fraktion, nur noch Stallungen nach den unteren Schwellenwerten der UVP-Prüfung zuzulassen, sind aus Goldmanns Sicht viel zu pauschal und würden solche Regionen stark benachteiligen, in denen die Tierhaltung noch Wachstumspotential aufweise. (AgE)


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