Der Rechtsstreit mit der Europäischen Kommission um die Finanzierung der Tierkörperbeseitigung in verschiedenen Bundesländern geht weiter. Die Bundesregierung legte am vergangen Donnerstag gegen das erstinstanzliche Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Finanzierung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, in Hessen und im Saarland Rechtsmittel ein.
„Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom Juli 2014 ist aus Sicht der Bundesregierung rechtsfehlerhaft und muss vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüft werden", erklärte Agrar-Staatssekretär Peter Bleser. Er betonte im Hinblick auf diese Gerichtsentscheidung, dass bei der Definition und Ausgestaltung von Dienstleistungen allgemeinen wirtschaftlichen Interesses die Mitgliedstaaten über ein weites Ermessen verfügten.
Mithin obliege es ihnen, wie sie die ordnungsrechtliche Aufgabe der Tierkörperbeseitigung organisierten. Die EU-Kommission habe die Ermessensentscheidung des Mitgliedstaates grundsätzlich zu respektieren und dürfe nur im Fall offenkundiger Beurteilungsfehler oder bei Willkür eingreifen. Gerade dies habe die Brüsseler Behörde bei der Ausgestaltung der Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Hessen nach Auffassung der Bundesregierung nicht nachgewiesen und auch in ihrem Beschluss vom April 2012 nicht begründet, erläuterte der CDU-Politiker. Die Abweisung der Klage gegen den Beschluss der Kommission durch das EU-Gericht sei daher nicht tragfähig.
Hoffen auf Korrektur
Laut Bleser entspricht die Feststellung des Gerichts der Europäischen Union, wonach die deutschen Behörden einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen haben, aus Sicht der Bundesregierung nicht den Tatsachen und sollte deshalb durch den EuGH überprüft werden. Der Staatssekretär äußerte die Hoffnung, dass der Europäische Gerichtshof den Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht korrigiert und eine Entscheidung zugunsten der Daseinsvorsorge trifft.